Bei dem Anschlag in Ansbach hatte der Attentäter sich selbst getötet und zahlreiche Menschn verletzt. Foto: dpa

Der Selbstmordattentäter in Ansbach ist offenbar schon lange psychisch auffällig gewesen. Ein Gutachter hatte demnach schon Anfang 2015 vor einem aufsehenerregenden Suizid gewarnt.

Ansbach/Nürnberg - Ein psychologischer Gutachter hat bei dem Bombenattentäter von Ansbach bereits Anfang 2015 einen aufsehenerregenden Suizid für möglich gehalten. Der 27 Jahre alte Syrer sei ein „extremer Geist“, und es sei ihm „durchaus zuzutrauen, dass er selbst seinen Selbstmord noch spektakulär in Szene setzt“, heißt es in einer Stellungnahme eines Therapeuten, die für das Asyl-Gerichtsverfahren des späteren Attentäters erstellt wurde.

Ein Sprecher des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg bestätigte am Mittwoch diesen Inhalt des Gutachtens, über das zuerst die „Bild“-Zeitung berichtet hatte. Weiter schrieb der Gutachter demnach: „Er (der 27-Jährige) hat nach dem Tod seiner Frau und seines sechs Monate alten Sohnes nichts mehr zu verlieren.“

Der Syrer war wegen Depressionen und Suizidversuchen in psychiatrischer Behandlung. Seinen Asylantrag in Deutschland hatte das BAMF im Dezember 2014 abgelehnt, weil der 27-Jährige bereits in Bulgarien einen Schutzstatus erhalten hatte. Das BAMF ordnete daher die Abschiebung des Mannes nach Bulgarien an. Dagegen klagte der Syrer vor dem Verwaltungsgericht Ansbach.

Im Rahmen des Gerichtsverfahrens im Februar 2015 wurde laut dem BAMF-Sprecher das Gutachten eingereicht. „Aufgrund der durch neu eingereichte Atteste nachgewiesenen Reiseunfähigkeit hat das BAMF die ausgesprochene Abschiebeanordnung zurückgenommen“, teilte der Sprecher mit. Das Verfahren wurde eingestellt und die Ausländerbehörde sprach dem Mann eine Duldung aus.

Im März 2016 bat die Ausländerbehörde das BAMF dann, eine Abschiebung des Mannes nach Bulgarien nochmals zu prüfen. Nachdem sich der Syrer dazu nicht mehr geäußert hatte, forderte das Bundesamt den 27-Jährigen im Juli erneut zur Ausreise aus und drohte ihm mit der Abschiebung nach Bulgarien, falls er nicht freiwillig geht.