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Die Platzwunde am Auge eines Stuttgart-21-Gegners, erlitten am sogenannten Schwarzen Donnerstag 2010 beim missglückten Polizeieinsatz im Schlossgarten, bleibt ohne strafrechtlichen Konsequenzen.

Stuttgart - Die Platzwunde am Auge eines Stuttgart-21-Gegners, erlitten am sogenannten Schwarzen Donnerstag 2010 beim missglückten Polizeieinsatz im Schlossgarten, bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen. Ein 26-jähriger Beamter der Bundespolizei aus Bayreuth wurde am Dienstag vom Amtsgericht vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen. Richterin Ursula Probst hatte erhebliche Zweifel an der Darstellung des S-21-Aktivisten.

Der 34-jährige Cannstatter gehörte am 30. September 2010 zu den Blockierern, die sich den Wasserwerfern der Polizei entgegengestellt hatten. Gegen 13.20 Uhr war er von zwei Beamten einer Bundespolizei-Einheit aus Bayreuth unter einer Plane vorgezogen und weggebracht worden. Was dann passierte, bleibt unklar: Der 34-Jährige hatte eine Platzwunde unterm Auge, die in einer Klinik genäht werden musste. „Der Beamte links von mir war’s, der hatte mir mit der Faust unvermittelt ins Gesicht geschlagen“, sagt der 34-Jährige vor Gericht. Und das weil er sich über die grobe Behandlung beschwert habe.

Das Opfer hatte die Tat erst zwei Monate später angezeigt, konkrete Angaben über den Polizisten mit Helm und dunkler Uniform gab es aber nicht. Nach monatelangen Ermittlungen konnte die Polizei den Beamten „links von mir“ aber dennoch ermitteln – ein 26-jähriger Polizeiobermeister.

Zu viele Widersprüche

Videoaufnahmen zeigten zwar keinen Faustschlag, aber doch einen Ablauf, der die Vorwürfe plausibel untermauerte: Binnen kurzer Zeit ist der Betroffene zu sehen, wie er weggeführt wird – und später in Begleitung eines anderen Polizisten, der ihn mit einem Pflaster versorgt. Der Staatsanwaltschaft war das einen Strafbefehl über 70 Tagessätze zu 60 Euro wert. Der 26-Jährige legte Widerspruch ein – und bekam recht.

Für Richterin Probst gab es zu viele Widersprüche. Sie wunderte sich, dass das Opfer von einem anderen Polizisten auf seine Platzwunde angesprochen wurde und sich nicht über den Übergriff beschwert hatte. „Das passt nichts ins Bild eines Demonstranten, der gerade von einem Beamten geprügelt wurde.“ Es gebe Zweifel am Faustschlag und erhebliche Zweifel, einen solchen dem Angeklagten zuzurechnen.

Es hätte auch anders kommen können. Letzten Herbst wurde ein Polizist wegen zweier Stockschläge zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Da gab es lediglich blaue Flecken. Doch der Vorfall war eindeutig auf Video festgehalten.