Knapp zwei Jahre nach Einsatz gegen S21-Gegner müssen beteiligte Polizisten mit Strafen rechnen.

Stuttgart - Knapp zwei Jahre nach dem Polizeieinsatz mit Wasserwerfern gegen Stuttgart-21-Gegner im Schlossgarten müssen einige der beteiligten Polizisten mit Strafen rechnen. „Wir haben Anhaltspunkte dafür entdeckt, dass bei diesem Einsatz die von der Polizei festgelegten Spielregeln nicht eingehalten worden sind“, sagte Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger unserer Zeitung.

Der Vorwurf laute auf Körperverletzung im Amt. Die Ermittlungen gegen die Beamten seien weitgehend abgeschlossen, derzeit hätten die Verteidiger Akteneinsicht. In zwei bis drei Monaten werde man die Verfahren beenden. Zu einem möglichen Strafmaß wollte Pflieger nichts sagen.

Beim „schwarzen Donnerstag“ am 30. September 2010 hatte es rund 100 Verletzte gegeben. Das Bild eines Demonstranten mit blutenden Augen ging um die Welt. In der Folge hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart je 130 Ermittlungsverfahren gegen Demonstranten und Polizeibeamte geführt. Mehrere Projektgegner wurden zu Geldstrafen verurteilt. Ein Polizist zahlte bereits eine Geldbuße von 6000 Euro, weil er einer Frau Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hatte.