Stuttgart - In der juristischen Aufarbeitung des Polizeieinsatzes im Stuttgarter Schlossgarten am 30. September 2010 wird ein Teil der Verfahren ausgesetzt. Sieben Verfahren beim Verwaltungsgericht ruhten, weil die Staatsanwaltschaft zu dem Einsatz noch strafrechtlich ermittle, teilte das Verwaltungsgericht Stuttgart am Donnerstag mit.
Bei den dort anhängigen Verfahren geht es um die grundsätzliche Frage, ob der Polizeieinsatz rechtswidrig war, die strafrechtlichen Ermittlungen befassen sich damit, ob sich Staffelführer, Kommandanten oder Rohrführer der Wasserwerfer wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen.
Derzeit werden Videoaufnahmen ausgewertet
Das Gericht erklärte, dass in beiden Verfahren sehr ähnliche Sachverhalte beleuchtet werden. Es diene deshalb der Prozesswirtschaftlichkeit, die Klageverfahren bis zum Ende der strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen. Diese würden laut leitendem Oberstaatsanwalt „mit Nachdruck“ betrieben. Derzeit würden Videoaufnahmen ausgewertet und Beschuldigte vernommen. Bei den Auseinandersetzungen um die ersten Baumfällarbeiten am 30. September 2010 waren weit mehr als 100 Demonstranten verletzt worden. Auch mehrere Dutzend Polizisten trugen Verletzungen davon.