Der „Schwarze Donnerstag“ ging als ein Höhepunkt der Auseinandersetzungen um das Bauprojekt Stuttgart 21 in die Landesgeschichte ein: Bei dem ungewöhnlich harten Einsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 wurden rund 100 Menschen verletzt, auch Polizisten. Foto: dpa

Etliche S21-Demonstranten waren am 30. September 2010 von Wasserwerfen getroffen worden, einige trugen schwere Verletzungen an den Augen davon. Dieser Einsatz hat nun ein Nachspiel vor Gericht: Am 24. Juni beginnt ein Prozess gegen zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt.

Etliche Stuttgart-21-Demonstranten waren am 30. September 2010 von Wasserwerfen getroffen worden, einige trugen schwere Verletzungen an den Augen davon. Dieser Einsatz hat nun ein Nachspiel vor Gericht: Am 24. Juni beginnt ein Prozess gegen zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt.

Stuttgart - Der Wasserwerfereinsatz der Polizei gegen Stuttgart-21-Gegner am sogenannten „Schwarzen Donnerstag“ hat ein Nachspiel vor Gericht. Am 24. Juni beginnt ein Prozess gegen zwei Polizeibeamte, unter deren Führung die Wasserwerfer eingesetzt wurden, wie ein Sprecher des Landgerichts am Freitag bestätigte. Etliche Demonstranten waren getroffen worden, einige trugen schwere Verletzungen an den Augen davon. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Polizisten Medienberichten zufolge fahrlässige Körperverletzung im Amt vor. Zunächst seien Verhandlungstage bis zum 22. Dezember angesetzt.

Der „Schwarze Donnerstag“ ging als ein Höhepunkt der Auseinandersetzungen um das Bahnprojekt Stuttgart 21 in die Landesgeschichte ein: Bei dem ungewöhnlich harten Einsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 wurden rund 100 Menschen verletzt, auch Polizisten.

Die beiden Einsatzabschnittsleiter sollen ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Sie werden beschuldigt, nicht eingegriffen zu haben, als die Wasserwerferbesatzungen unter der Leitung des ihnen unterstellten Staffelführers immer wieder Wasserstöße abgaben, die mindestens neun Demonstranten im Kopfbereich trafen und erheblich verletzten.

Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, den Staffelführer und die Besatzungen der Wasserwerfer nicht informiert zu haben, dass nur Wasserregen eingesetzt werden sollte. Außerdem hätten sie nicht darüber informiert, dass bei der Abgabe von Wasserstößen die Kopfpartien der Demonstranten verschont bleiben sollten. Laut „Stuttgarter Zeitung“ könnten auch Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) und der ehemalige Polizeipräsident Siegfried Stumpf als Zeugen vernommen werden.

"Öl ins Feuer gegossen"

Die Gewerkschaft der Polizei hat stets auf Mappus' Verantwortung hingewiesen. Er habe „Öl ins Feuer gegossen“, indem er den Polizeieinsatz zum frühstmöglichen Zeitpunkt am 30. September 2010 durchgesetzt habe. Zu der Eskalation wäre es nicht gekommen, wäre die Rodung der Bäume an der Stuttgart-21-Baustelle einige Tage später angesetzt worden. Zudem habe der CDU-Mann schon allein durch seine Präsenz bei einer Einsatzbesprechung der Polizeiführung Einfluss ausgeübt.

Insgesamt wurde gegen zwölf Beamte ermittelt, die an dem Einsatz im Schlossgarten beteiligt waren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden die Verfahren gegen sechs Beschuldigte eingestellt.

Gegen vier Polizisten - einen Staffelführer, zwei Kommandanten und einen Rohrführer der Wasserwerfer - hat das Amtsgericht Stuttgart Strafbefehle wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt erlassen. Einer hat eine kurze Freiheitsstrafe auf Bewährung akzeptiert. Zwei weitere hatten zunächst Einsprüche gegen eine Geldstrafe und eine kurze Freiheitsstrafe auf Bewährung eingelegt, diese dann aber zurückgenommen. In einem weiteren Fall stellte das Amtsgericht nach Zahlung einer Geldstrafe das Verfahren ein.