Beim sogenannten „Schwarzen Donnerstag“ wurden Stuttgart-21-Gegner im Jahr 2010 von der Polizei mit Schlagstöcken, Wasserwerfern und Pfefferspray traktiert. Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft prüft neues Videomaterial vom überharten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner im Jahr 2010. Den Aufnahmen zufolge soll die Polizei am „Schwarzen Donnerstag“ auch gegen Jugendliche gezielt Pfefferspray eingesetzt haben.

Stuttgart - Der juristische Streit um den überharten Einsatz der Polizei gegen Stuttgart-21-Gegner am „Schwarzen Donnerstag“ 2010 ist auch fünf Jahre danach noch nicht zu Ende. Vom 28. Oktober an verhandelt das Verwaltungsgericht Stuttgart über die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes, der mit mehr als 100 durch Wasserwerfer, Pfefferspray oder Schlagstocke verletzten Demonstranten in die Landesgeschichte einging. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft zudem eine neue Anzeige und angeblich neues Videomaterial vom Einsatz, das vom Magazin „Stern“ verbreitet wurde. Die Bilder zeigten unter anderem den unmittelbaren Einsatz von Pfefferspray auch gegen Jugendliche, bestätigte ein Sprecher. Ob die Bilder neue Ermittlungen zur Folge haben könnten, lasse sich noch nicht sagen.

Sieben Verletzte von damals klagen gegen das Land Baden-Württemberg als Dienstherr der Polizei. Darunter ist auch der nach heftigen Wasserstößen gegen seinen Kopf aus den Augen blutende und fast erblindete Dietrich Wagner. Bei den Klagen gehe es auch darum, den Ruf der Demonstranten zu rehabilitieren und solche Ereignisse künftig zu verhindern, sagte Wagners Anwalt Frank-Ulrich Mann.

Bei der Räumung wurden rund 160 Menschen verletzt

Erklärt das Verwaltungsgericht den Einsatz vom 30. September 2010 für rechtswidrig, steigen die Chancen von Wagner und den anderen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in etwaigen Zivilprozessen, erklärte der ehemalige Richter und S-21-Gegner Dieter Reicherter. Mann würde für Wagner nach aktuellem Stand rund 100 000 Euro fordern, wie er sagte.

Tausende Demonstranten hatten sich an dem Tag auf dem Baufeld für den Tiefbahnhof gegen das Fällen von Bäumen gestemmt. Bei der Räumung wurden laut Land rund 160 Menschen mit Wasserwerfern, Pfefferspray oder Schlagstöcken verletzt. Das Milliardenprojekt Stuttgart 21 umfasst den Umbau des Hauptbahnhofs in eine unterirdische Durchgangsstation und die neue Schnellbahnstrecke nach Wendlingen (Kreis Esslingen).

An der Aufarbeitung des „Schwarzen Donnerstags“ beißt sich seit fünf Jahren auch der Landtag die Zähne aus. Auch jetzt noch versucht der inzwischen zweite Untersuchungsausschuss „Schlossgarten“ zu klären, ob Mitglieder der damaligen CDU/FDP-Regierung oder sogar Ex-Regierungschef Stefan Mappus (CDU) die harte Gangart der Polizei anordneten oder zumindest forderten. Greifbare Ergebnisse oder Beweise dafür gibt es bisher nicht.

Juristische Konsequenzen hatte der brachiale Wasserwerfereinsatz derweil für Stuttgarts damaligen Polizeichef und Einsatzleiter Siegfried Stumpf, der über Jahre als umsichtiger Polizeipräsident galt, nach dem Einsatz aber den Dienst quittierte. Er akzeptierte Anfang des Jahres einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung, zahlte 15 600 Euro und ist seither offiziell vorbestraft. Durch ein Video wurde ihm nachgewiesen, dass er sehr wohl die vielen Verletzen sehen konnte - und dass er nicht erst hinterher davon hörte, wie er stets behauptet hatte. Auch das Innenministerium prüfte nach eigenen Angaben den Fall Stumpf disziplinarrechtlich, durfte aber über das Ergebnis nichts sagen.

Der Wasserwerfereinsatz hatte in den vergangenen fünf Jahren zudem mehrere Strafbefehle zur Folge: So ergingen Geld- und Bewährungsstrafen gegen die Besatzung der Wasserwerfer. Ein anderes Verfahren des Landgerichts Stuttgart gegen zwei Polizeiführer wurde gegen Geldauflage von je 3000 Euro eingestellt.