Immer mehr Geschäfte belohnen gute Noten mit Rabatten Foto: dpa

Zum Start der Sommerferien und der Ausgabe der Zeugnisse locken auch dieses Jahr wieder einige Kaufhäuser oder Elektronikmärkte mit Rabatten für gute Noten. Der Landesbeauftragte verweist auf den Datenschutz.

Stuttgart - Zum Start der Sommerferien und der Ausgabe der Zeugnisse locken auch dieses Jahr wieder einige Kaufhäuser oder Elektronikmärkte mit Rabatten für gute Noten. Der Landesbeauftragte verweist auf den Datenschutz.

Nachdem in Österreich und in Bayern die „Zeugnis-Aktionen“ schon seit einigen Jahren sehr beliebt sind, scheint der Trend nun auch auf nach Baden-Württemberg zu schwappen. Flächendeckend sind diese Aktionen allerdings nicht. Einzelne Filialen großer Ketten entscheiden unabhängig voneinander über das Anbieten von Rabattaktionen. In den vergangenen Jahren kamen den Anbietern immer neue Ideen. Bei manchen Kinos gab es beispielsweise das Angebot, dass eine bestimmte Fachnote, den Eintrittspreis festlegte. Viele Unternehmer und Händler boten hingegen auch Prämien für das bloße Vorlegen eines Zeugnisses.

„Bei aller nachvollziehbaren Freude über die guten Noten und die eingeräumten Rabatte darf der Datenschutz nicht aus den Augen verloren werden“, warnt der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil anlässlich der Zeugnis-Aktionen. Nachdem bei ihm Beschwerden von Eltern eingangen waren, die sich über die Vorgehensweise mancher Einzelhändler und Unternehmen empörten, versucht Klingbeil nun, Schüler wie Eltern für den Datenschutz zu sensibilisieren. Er betont, dass Kinder und Jugendliche im Hinblick auf ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung besonders geschützt seien.

„Die Unternehmen dürfen die Zeugnisse zum Nachweis der Noten weder kopieren noch einscannen, da es sich hierbei um höchst sensible personenbezogene Daten handelt und hierfür datenschutzrechtlich keine Erforderlichkeit besteht“, so Klingbeil. Das Notieren von Vor- und Nachname des Schülers und der Anzahl von Einsen und Zweien sei hingegen zulässig. Andernfalls könne ein und derselbe Schüler den Rabatt mehrmals in Anspruch nehmen. Klingbeil weist auch darauf hin, dass Schüler unter 14 Jahren für die Teilnahme an den Zeugnis-Aktionen die Einwilligung der Erziehungsberechtigten benötigen.