Klagte für höhere Zuschüsse: Waldorfschule Nürtingen Foto: dpa

Nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofs hoffen die Privatschulen auf baldige Finanzverhandlungen mit dem Land.

Stuttgart - Bis zu 160 Euro Schulgeld monatlich dürfen Privatschulen in Baden-Württemberg derzeit erheben. Mehr könnte zu einer „Sonderung nach Besitzverhältnissen“ führen, und das ist nach Artikel 7 des Grundgesetzes unzulässig.

Für viele Privatschulen ist diese Höchstgrenze ein Problem. Die Elternbeiträge reichten nicht mehr zur Finanzierung der Schule aus, beklagen seit Jahren die Waldorfschulen. Für Investitionen fehle das Geld, auch könnten die Lehrer nicht so gut bezahlt werden wie ihre Kollegen an öffentlichen Schulen. Das Land müsse deshalb die Zuschüsse erhöhen. Nach einer Kürzung der staatlichen Zuschüsse 2003 legte die Waldorfschule Nürtingen Widerspruch ein und zog schließlich 2004 vor Gericht.

Am Montag bekam die Schule nun vom Staatsgerichtshof teilweise recht. Bei einem Verzicht auf Schulgeld muss das Land den freien Schulen vom 1. August 2017 an einen Ausgleich zahlen – allerdings nur für Unterricht und Lernmittel, nicht für Spezial- und Zusatzangebote . Zudem muss der Gesetzgeber bis dahin die Finanzierung der Privatschulen neu regeln. Die bisherige Regelung sei verfassungswidrig, erklärten die Richter des obersten Gerichts in Baden-Württemberg in Stuttgart.

Derzeit erhalten die Privatschulen in Baden-Württemberg für jeden Schüler einen Zuschuss. Dieser beträgt rund 80 Prozent der Kosten eines Schülers an einer öffentlichen Schule. In den vergangenen Jahren ist der Anteil fast stetig gestiegen. Für die Mehrkosten müssen die privaten Schulträger und die Eltern aufkommen..

Die Waldorfschulen sehen das Urteil als wichtiges Signal. Die Neuregelung werde aber nicht automatisch dazu führen, dass die Waldorfschulen die Höhe des Schulgeldes senken könnten. „Es wird nun darauf ankommen, wie sich der Gesetzgeber mit den freien Schulträgern einigt“, sagte Albrecht Hüttig, Bundesvorstand der Freien Waldorfschulen. Dieser müsse nun auch festlegen, was ein angemessenes Schulgeld sei – bisher entschieden darüber die Gerichte. „Eine Schulgeldhöhe von 60 Euro monatlich läge in diesem Rahmen.“

Karl-Friedrich Zirkler von der Waldorfschule Nürtingen bedauerte, dass höhere Zuschüsse nicht rückwirkend gezahlt werden und auch noch zwei weitere Jahre vergehen, bis die Schule mehr Geld erhält. „Wir haben nur deshalb einen ausgeglichenen Haushalt, weil wir gar keine Schulden machen dürfen.“ Er hoffe darauf, dass seine Schule ab 2017 besser ausgestattet werden, damit die Löcher endlich gestopft werden könnten.

„Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil“, sagte Christina Metke, Geschäftsführerin des Verbands der Deutschen Privatschulen Baden-Württemberg. Es sei ein „gutes Signal für die Vielfalt des Bildungswesens und das Wahlrecht der Eltern“. Es erleichtere Eltern, ihre Kinder an die Schule zu schicken, die ihren Vorstellungen am ehesten entspreche. Nun hänge es von den Verhandlungen mit dem Land an.

Kultusminister Andreas Stoch (SPD) sagte, er werde das Urteil prüfen und die Aufträge des Gerichts rasch umsetzen. Nach Angaben des Kultusministeriums gibt es in Baden-Württemberg im laufenden Schuljahr 401 allgemeinbildende Privatschulen. Deren Zahl ist in den vergangenen Jahren ebenso gestiegen wie die Zahl der Schüler. Derzeit besuchen rund 102 800 Schüler im Südwesten eine Schule in freier Trägerschaft, das sind rund 700 oder 0,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Seit dem Schuljahr 1986/87 sind die Schülerzahlen an den Privatschulen mit Ausnahme des Schuljahres 2012/13 von Jahr zu Jahr gestiegen.