Die Stadt Schorndorf hat bei der Ausweisung des Baugebiets Schölleräcker eine juristische Niederlage einstecken müssen. Foto: Pascal Thiel

Die Stadt Schorndorf hat beim Versuch der Ausweisung eines Bebauungsplans für das 4,5 Hektar große Gebiet Schölleräcker im Teilort Weiler eine Schlappe einstecken müssen. Die Kläger vermuten, dass eine Aussage im Umweltbericht zum Thema Lärm in den Zufahrtsstraßen der Knackpunkt gewesen sei.

Die Chancen der Stadt Schondorf, im Gebiet Schölleräcker im Teilort Weiler bald ein Baugebiet auszuweisen, sind weiter gesunken. Am Freitag hat der achte Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) einer Normenkontrollklage von Anwohnern gegen den Bebauungsplan für das 4,5 Hektar große Gebiet stattgegeben. Zur Begründung machte ein Gerichtssprecher keine Angaben, Schriftsätze dazu würden erst in vier bis fünf Wochen verschickt. Auch der Schorndorfer Chefplaner Manfred Beier, der seit 2007 die Auseinandersetzungen um das Baugebiet am Südrand des Teilortes geführt hat und vier Mal den Bebauungsplan nachbesserte, war am Freitag zu einer Stellungnahme nicht bereit. Man warte die offizielle Begründung des VGH ab, so Beier.

„Wir fühlen uns in unserer Ansicht bestätigt, dass die Rechtsgrundlage für den Bebauungsplan falsch war“, sagt der Sohn des Klägers, selbst ein ausgebildeter Stadtplaner. Als Knackpunkt vermutet er ein Lärmgutachten, über das beim Verhandlungstermin am Donnerstag in Mannheim lange diskutiert worden war. Der Gutachter hatte dabei festgestellt, dass auf der geplanten Hauptzufahrtsstraße zu den Schölleräckern die Grenzwerte für ein „reines Wohngebiet“ nicht eingehalten seien. Für diesen Typ Wohngebiet gelten laut einer Norm (DIN 18005) niedrigere Grenzwerte als für Dorfkerne oder Mischgebiete. Ausschlaggebend sei wohl gewesen, dass diese Belastung nicht im Umweltbericht des Bebauungsplans vermerkt gewesen sei. Darin sei zwar von Auswirkungen durch Lärm und Abgase auf bestehendende Zufahrtswohnstraßen die Rede, „jedoch in geringem Ausmaß“, wie es darin heißt. Der Gemeinderat habe daher nicht die vollständige Entscheidungsgrundlage zum Verabschieden des Bebauungsplans gehabt, deutete der achte Senat des VGH unter Vorsitz des Richters Karsten Harms an.

Ansonsten, so sagt der Sohn des Klägers, seien die acht Jahre der juristischen Auseindersetzung mit der Stadt „kein Spaß“ für die Familie gewesen. Gegen seine Eltern sei sozialer Druck aufgebaut worden, welcher bei einem Ortstermin des VGH im März, wie berichtet, in offenen Beschimpfungen gipfelte. „Ich verstehe die Leute, die dort bauen möchten“, sagt der Sohn. Das „juristsche Hickhack sondersgleichen“ hätte sich die Stadt sparen können, wenn sie der Familie in einigen strittigen Fragen der Nutzung ihres Hauses und ihres Grundstücks entgegen gekommen wäre.

Klaus Beck, der Ortsvorsteher, bedauerte am Freitag die Entscheidung. Etliche Familien warteten Zuteilung von Baugrundstücken in den Schölleräckern. Beck schloss nicht aus, dass der Ortschaftsrat des Teilorts für das Baugebiet einen erneuten Vorstoß unternehmen werde.