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Schlossgarten Genehmigung zum Fällen steht noch aus

George Stavrakis und Frank Rothfuss, vom 25.01.2012 18:30 Uhr
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 Foto: PPFotodesign.com
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Stuttgart - Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat die Eilanträge gegen das Aufenthalts- und Betretungsverbot des Mittleren Schlossgartens abgelehnt. Mit dem Verbot will die Stadt die Baumfällarbeiten und die Räumung des Zeltlagers sicherstellen. Allerdings muss das Eisenbahn-Bundesamt erst noch zustimmen.

Die Tage des illegalen Zeltlagers im Mittleren Schlossgarten sind wohl gezählt - und die der 176 Bäume, die für den Tiefbahnhof im Rahmen des Projekts Stuttgart 21 gefällt und zum Teil versetzt werden sollen, ebenso. Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat den Weg für die Bahn und die Stadt frei gemacht.

Das Verwaltungsgericht: "Die Eilanträge bleiben ohne Erfolg", haben die Richter der 5. Kammer am Mittwoch entschieden. Der Schriftsteller Heinrich Steinfest und der Musiker Torsten Krill hatten beim VG Eilanträge gestellt, die sich gegen das Aufenthalts- und Betretungsverbot des Mittleren Schlossgartens richten, das die Stadt am 22.Dezember vorigen Jahres verfügt hatte. "Das Zeltlager darf sofort geräumt werden, das Betretungsverbot kann nach Freigabe der Baumfällarbeiten durch das EisenbahnBundesamt vollzogen werden", haben die Richter entschieden.

Allerdings hat das VG der Stadt Auflagen gemacht. Danach werde das Aufenthalts- und Betretungsverbot des betroffenen Teils des Schlossgartens nur wirksam, wenn die Einsatzmaßnahmen der Polizei von der Stadt bekanntgegeben worden seien. "Dafür ist kein formeller Akt notwendig", sagt Markus Vogt, der Sprecher von OB Wolfgang Schuster. Das könne unmittelbar vor den Maßnahmen per Megafon oder mit einem Flugblatt geschehen. Das VG bestätigt das. Eine weitere, entscheidende Auflage: Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) muss den Baumfällarbeiten zustimmen. Darauf hat die Stadt am Mittwoch vergebens gewartet.

Das Gericht sieht die Grundrechte der Antragsteller nicht verletzt. Die Verfügung der Stadt sei gerechtfertigt, weil zu befürchten sei, dass es sonst bei den Baumfällarbeiten zu Straftaten kommen werde. Schließlich sei von Projektgegnern wiederholt organisierter Widerstand geleistet worden, der teilweise auch "strafrechtlich relevant" gewesen sei, so die Richter. Zudem diene das Verbot der Sicherheit der Bauarbeiter.

Kommentare (36)
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JAN
26
21:50 Uhr, geschrieben von Aufgeklärter
„Sabinchen“ 11:12 – Ist schon alles geklärt?
„Es darf damit zu rechnen sein, dass Dahlbender dann ganz schnell wieder die Beine unter die Arne nimmt und aufs Gericht rennt um einen weiteren sofortigen Baustopp am GWM zu erreichen. Das Ziel ist ganz klar definiert, die Fällungen der Bäume bis in den März hinein zu verzögern ...“. Ist doch auch völlig in Ordnung und legal. Wenn die Fällarbeiten verhindert werden, hätte man ein halbes Jahr Zeit, um einige Unklarheiten des ganzen Projekts in Ruhe zu klären. Wußten Sie eigentlich schon, daß bei schneller Rodung des Parks dieser erst mal so häßlich nackend liegen bleiben wird. Wußten Sie eigentlich schon, daß die vorgesehene Baugrube im Park, weswegen diese Bäume überhaupt gefällt werden sollen, ohne den Nesenbach-Düker nicht ausgehoben werden kann? Wußten Sie schon, daß sich weder an den Nesenbach-Düker noch an das Graben für das Technische Gebäude am ehemaligen Nordflügel wegen nicht kalkulierbaren Risiken sich irgendeine Firma rantraut? Wußten Sie schon, daß die Bahn beabsichtigt, beim bestgeplanten Bauprojekt aller Zeiten inzwischen sogar das Dreifache dessen, was im Planfeststellungsverfahren 1.1 vorgesehen war, an Wasser abzupumpen und mit der gleichen Menge an Trinkwasser das Mineralwasser am Aufsteigen verhindern will? Wissen Sie überhaupt etwas? Nein? Dann bitte erst mal informieren! Denn Sie gehören bestimmt dann in 20 Jahren, wenn man feststellen muß, daß der geplante Tiefbahnhof ohne das Weiterbetreiben des Kopfbahnhof gar nicht funktionieren kann, zu denjenigen, die dann resigniert ausrufen: „Und ich Kamel glaubte an die Vorgaben der Bahn!!!“ – Oben bleiben!
JAN
26
15:50 Uhr, geschrieben von Ing21
VA ist mehrfach angefechtet
Vor der VA, hat MP Kretschmann betont zeigen zu wollen, wie man mit einer "ordentlich gemachten" VA so einen Konflikt befrieden kann. ich habe Ihm darauf hingewiesen, daß nicht einmal die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag, zwecks offenlegung der Kosten und Ausstehenden Planungen erfüllt sind. Von einer ordentlich gemachten VA kann keine Rede sein. Die VA wird als ein "So-nicht" Beispiel in die Geschichte eingehen. Mit solch einer assymetrischen Volksabstimmung kann kein Konflikt beigelegt werden.
JAN
26
14:42 Uhr, geschrieben von forztrockener Grüner
@ 21:38 Faiß, vorbei , die Zeiten, dass man sie mit Prof. anreden muss! Obrigkeit ADE!
Aber die Wenigen Grünen haben was zu SAGEN. Und sie haben nur was zu NUSCHELN. Spricht aus IHNEN der NEID ?
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