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Stuttgart - Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat die Eilanträge gegen das Aufenthalts- und Betretungsverbot des Mittleren Schlossgartens abgelehnt. Mit dem Verbot will die Stadt die Baumfällarbeiten und die Räumung des Zeltlagers sicherstellen. Allerdings muss das Eisenbahn-Bundesamt erst noch zustimmen.
Die Tage des illegalen Zeltlagers im Mittleren Schlossgarten sind wohl gezählt - und die der 176 Bäume, die für den Tiefbahnhof im Rahmen des Projekts Stuttgart 21 gefällt und zum Teil versetzt werden sollen, ebenso. Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat den Weg für die Bahn und die Stadt frei gemacht.
Das Verwaltungsgericht: "Die Eilanträge bleiben ohne Erfolg", haben die Richter der 5. Kammer am Mittwoch entschieden. Der Schriftsteller Heinrich Steinfest und der Musiker Torsten Krill hatten beim VG Eilanträge gestellt, die sich gegen das Aufenthalts- und Betretungsverbot des Mittleren Schlossgartens richten, das die Stadt am 22.Dezember vorigen Jahres verfügt hatte. "Das Zeltlager darf sofort geräumt werden, das Betretungsverbot kann nach Freigabe der Baumfällarbeiten durch das EisenbahnBundesamt vollzogen werden", haben die Richter entschieden.
Allerdings hat das VG der Stadt Auflagen gemacht. Danach werde das Aufenthalts- und Betretungsverbot des betroffenen Teils des Schlossgartens nur wirksam, wenn die Einsatzmaßnahmen der Polizei von der Stadt bekanntgegeben worden seien. "Dafür ist kein formeller Akt notwendig", sagt Markus Vogt, der Sprecher von OB Wolfgang Schuster. Das könne unmittelbar vor den Maßnahmen per Megafon oder mit einem Flugblatt geschehen. Das VG bestätigt das. Eine weitere, entscheidende Auflage: Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) muss den Baumfällarbeiten zustimmen. Darauf hat die Stadt am Mittwoch vergebens gewartet.
Das Gericht sieht die Grundrechte der Antragsteller nicht verletzt. Die Verfügung der Stadt sei gerechtfertigt, weil zu befürchten sei, dass es sonst bei den Baumfällarbeiten zu Straftaten kommen werde. Schließlich sei von Projektgegnern wiederholt organisierter Widerstand geleistet worden, der teilweise auch "strafrechtlich relevant" gewesen sei, so die Richter. Zudem diene das Verbot der Sicherheit der Bauarbeiter.