Der Grüne Uli Sckerl findet die Vorwürfe der CDU „ungeheuerlich“ Foto: dpa

Grün-Rot und CDU streiten sich über den zweiten Schlossgarten-Ausschuss. Es geht dabei auch um die Frage, wie viel ein Gutachten kosten darf.

Stuttgart - Grüne und SPD haben mit ihrer Mehrheit im Schlossgarten-Untersuchungsausschuss durchgesetzt, dass die Frage, ob der Ausschuss überhaupt verfassungsgemäß ist, von Pascale Cancik geprüft wurde. Die Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Osnabrück kam nun auch zu dem erhofften Schluss, dass der Ausschuss sehr wohl verfassungsgemäß sei.

Die CDU, die lieber einen anderen Gutachter gehabt hätte, sieht das weiterhin anders. Der Obmann der CDU-Fraktion im Ausschuss, Reinhard Löffler, will nach der Sommerpause nach wie vor im Landtag beantragen, dass der Ausschuss wegen Verfassungswidrigkeit seine Arbeit einstellen soll. Die Mehrheit des Parlaments wird diesen Antrag ablehnen, das haben Grüne und SPD am Donnerstag bekräftigt. Dann will Löffler – so hatte er es zumindest vor rund zwei Wochen angekündigt – vor den Staatsgerichtshof ziehen. Mittlerweile hat Löffler allerdings Zweifel bekommen, ob ihm das überhaupt möglich ist. „Das Problem ist: Bin ich oder die Fraktion klagebefugt?“, erklärte er am Donnerstag auf Anfrage. Die Regierungsfraktionen hätten einen Untersuchungsausschuss gegen die alte Landesregierung angezettelt, und da stelle sich die Frage, ob er quasi diese Regierung, die es ja nicht mehr gebe, vertreten dürfe.

Wenn er aber einen Weg sehe, werde er klagen, so Löffler weiter, „und ich werde die Klage selbst machen und vertreten und keine Steuergelder verschwenden“. Die letzte Bemerkung ist ein kleiner Seitenhieb Löfflers gegen Grüne und SPD, denn die haben seiner Meinung nach der von ihnen bestellten Gutachterin zu viel Geld bezahlt.

250 Euro Stundenlohn hat Cancik bekommen. Macht bei 60 Arbeitsstunden, die sie abgerechnet hat, insgesamt 15 000 Euro, die vom Landtag und somit vom Steuerzahler zu bezahlen sind. Lauf Löffler hätte Cancik aber höchstens die Hälfte, also einen Stundenlohn von 125 Euro, bekommen dürfen. So sei es im Entschädigungsgesetz der Justiz (JVEG) festgelegt, auf das bei solchen Fragen im Gesetz für Untersuchungsausschüsse verwiesen werde. Grüne und SPD müssten sich die Frage gefallen lassen, ob sie auf die Art ein Gutachter-Ergebnis kaufen wollten.

Der Obmann der Grünen-Fraktion im Ausschuss, Uli Sckerl, nannte Löfflers Vorwürfe „ungeheuerlich“. Nach Paragraf 13 des Entschädigungsgesetzes könnten Honorare frei vereinbart werden, also von den dort genannten Sätzen für Gerichtssachverständige abweichen, erklärte er. Zudem seien Stundensätze von 250 Euro für hoch qualifizierte Gutachter durchaus üblich. Beide Behauptungen von Sckerl wurden am Donnerstag von informierten Kreisen in der Landtagsverwaltung bestätigt.

Sckerl forderte Löffler auf, „seine Unterstellungen und Lügen umgehend zurückzunehmen“. Grüne und SPD würden nicht zulassen, dass Löffler „mit dem Werfen von Dreck“ das Ansehen der Gutachterin beschädige.

Sckerl räumte ein, dass die Gutachterin „aufgrund der Komplexität des Sachverhalts“ darum gebeten habe, 60 statt der zunächst geplanten 40 Arbeitsstunden abrechnen zu dürfen. Aber der Aufwand der Gutachterin habe sich unter anderem deshalb deutlich erhöht, weil Löffler fortwährend noch verschiedene Anforderungen an Cancik übermitteln ließ.

Der zweite Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 im Schlossgarten war im Dezember 2013 auf Antrag von Grünen und SPD eingesetzt worden. Auch die oppositionelle FDP stimmte dafür, die CDU enthielt sich der Stimme.

Grün-Rot begründete den zweiten Ausschuss unter anderem damit, dass durch das Auftauchen neuer Mails der Verdacht im Raum stehe, die Regierung Mappus habe dem ersten Ausschuss nicht alle nötigen Unterlagen zur Verfügung gestellt und somit womöglich die Rechte des Landtags verletzt. Grüne und SPD wollen deshalb am liebsten den gesamten Mail-Verkehr der damals Verantwortlichen durchforsten – in der Hoffnung, doch noch Belege dafür zu finden, dass Mappus Art und Zeitpunkt des Polizeieinsatzes beeinflusst hat.

Der Staatsgerichtshof hat allerdings kürzlich entschieden, dass Mappus Anspruch darauf hat, dass die Sicherungskopien seiner Mails als Regierungschef gelöscht werden. Grüne und SPD haben demnach keine Indizien vorlegen können, die nahelegen, dass Mappus seine Pflicht zur korrekten Aktenführung verletzt hat.