Der Landtag rätselt über die Motive von Ex-Regierungschef Mappus für seinen juristischen Rundumschlag. Foto: dpa

Der EnBW-Untersuchungsausschuss geht zu Ende, doch der juristische Streit kommt erst in Fahrt. Das bewirkt auch Ex-Regierungschef Mappus mit seinen Klagen. Er baut vor, denn bald steht er wohl vor einem weiteren Ausschuss.

Der EnBW-Untersuchungsausschuss geht zu Ende, doch der juristische Streit kommt erst in Fahrt. Das bewirkt auch Ex-Regierungschef Mappus mit seinen Klagen. Er baut vor, denn bald steht er wohl vor einem weiteren Ausschuss.

Stuttgart - Die Aufarbeitung des EnBW-Aktiendeals vom Dezember 2010 hat schon Dutzende Juristen in Lohn und Brot gesetzt. Am vergangenen Freitag kamen weitere hinzu. „Der Landtag wird jetzt eine Kanzlei mit der Vertretung beauftragen“, so am Montag Klaus Herrmann, Vorsitzender des EnBW-Untersuchungsausschusses. Denn Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus will sich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart das Recht erstreiten, selbst Fragen zu stellen.

Die Abgeordneten rätseln freilich, was er damit bezweckt. Denn die Beweisaufnahme ist fast abgeschlossen. Am nächsten Freitag wird lediglich noch der frühere EnBW-Chef Hans-Peter Villis vernommen. Bedeutung hat das Verfahren allerdings für einen weiteren Untersuchungsausschuss, vor dem Mappus wohl auftreten wird: Kurz vor Weihnachten hat der Landtag den Ausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ eingesetzt. Das Gremium will demnächst klären, inwiefern er als Regierungschef 2010 Einfluss auf den Wasserwerfereinsatz nahm.

Hätte er sein Fragerecht als „Betroffener“ gerichtlich bestätigt, wäre er dort in einer deutlich besseren Position als mit dem Status Zeuge. Dass er dies anstrebt, wird im Landtag vermutet, denn auch im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz steht Mappus in der Kritik. Voraussetzung für den Status Betroffener ist ja, dass man ihm eine „persönliche Verfehlung“ anlastet.

Gleiss Lutz droht Klage

Fraglich ist allerdings, ob das Gericht bis zur Beweisaufnahme im Frühjahr entscheidet. Das Hauptsacheverfahren kann gut und gerne zwei Jahre dauern. Denkbar ist deshalb, dass Mappus einstweiligen Rechtsschutz, also eine Eilentscheidung anstrebt.

Ob als Betroffener oder Zeuge – dass Mappus vor dem Ausschuss erscheint, gilt als wahrscheinlich. Entschieden haben die Abgeordneten laut Ausschusschef Jürgen Filius darüber allerdings noch nicht.

Juristisch vorgehen will Mappus auch gegen die Stuttgarter Kanzlei von Gleiss Lutz, die ihn 2010 rechtlich beraten hat. Die Klageschrift war bis zum gestrigen Nachmittag zwar noch nicht beim Landgericht eingegangen, doch zweifelt niemand daran, dass es dem 47-Jährigen damit ernst ist. „Egal wie lange es dauert“, er werde sein Recht suchen, hatte er angekündigt.

„Mangelhafte Beratung“ wirft Mappus vor allem dem damals federführenden Anwalt Martin Schockenhoff vor, als es um die Frage ging, ob der Aktiendeal am Landtag vorbei gemacht werden durfte. Beobachter sehen darin einen Strategiewechsel, denn bislang hat der Ex-Politiker stets argumentiert, er habe sich gut beraten gefühlt. Nun jedoch verlangt er Schadenersatz. „Es gibt keine Grundlage für Ansprüche gegen Gleiss Lutz“, erklärt hingegen eine Sprecherin der Kanzlei. Darüber hinaus will man sich nicht äußern. Dass die renommierte Sozietät mit 250 Anwälten den Imageschaden fürchtet, den ein Verfahren mit sich bringt, liegt allerdings auf der Hand.

Woher nimmt Mappus eigentlich das Geld?

Eine weitere Frage, die man sich auf den Fluren des Landtags stellt, lautet: Woher nimmt der Ex- Ministerpräsident eigentlich dafür das Geld? Denn dass sein Anwalt, der Münchner Juraprofessor Bernd Schünemann, sich seine Arbeit fürstlich entlohnen lässt, darf man vermuten. Auch mit Hilfe des Landtags? Laut Untersuchungsausschussgesetz „können“ einem Betroffenen die Auslagen ganz oder teilweise erstattet werden. Bisher, so der Ausschuss-Chef, liege aber noch kein Antrag dazu vor.

Über die finanziellen Verhältnisse von Mappus ist so gut wie nichts bekannt. Im vergangenen Jahr bestätigte sein Anwalt Christoph Kleiner, dass der Wirtschaftswissenschaftler „unter anderem“ die Münchener IT-Firma pmONE berate. Vor dem Ausschuss gab Mappus am Freitag jedenfalls als Beruf „Diplomökonom“ zu Protokoll.

Noch nicht entschieden hat der Landtag, ob er seinerseits gegen Mappus klagt. Schünemann hatte nämlich den Ausschuss mit einem „Schauprozess in totalitären Diktaturen“ verglichen. Einige Abgeordnete kündigten daraufhin an, dies auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Doch Ausschuss-Chef Herrmann riet zu Gelassenheit: Nicht Juristen, die Öffentlichkeit solle über solche Äußerungen urteilen. Die Juristen kommen dann spätestens wieder im Untreue-Verfahren zu Wort: Bekanntlich ermittelt in der EnBW-Sache auch der Staatsanwalt.