CDU-Politikerin Tanja Gönner Foto: dpa

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 wollte die frühere Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU) vor Gericht bringen. Die Staatsanwaltschaft teilte jetzt aber mit, dass sie keine Ermittlungen einleiten wird.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart leitet keine Ermittlungen gegen die ehemalige Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU) wegen des sogenannten großen Verkehrsvertrags mit der Bahn ein. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten oder für eine vorsätzliche Pflichtverletzung, teilte die Behörde am Dienstag mit.

Auch ein Gutachten des Landesrechnungshofs auf Anregung des jetzigen Verkehrsministers Winfried Hermann (Grüne), auf das die Staatsanwaltschaft vor ihrer Entscheidung gewartet hatte, habe zu keiner anderen Bewertung geführt.

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 hatte Gönner wegen Untreue zulasten des Landes angezeigt, weil das Land der Bahn im Zuge des Vertrages zu viel für Kostensteigerungen bei der Infrastruktur bezahlt habe.