Was sich am 28. Mai vergangenen Jahres auf dem Winnender Wochenmarkt abgespielt hat, war mit Sicherheit ein grausiges Schauspiel. Die Frage, ob es sich bei der Tötung einer Taube um Tierquälerei handelte oder nicht, entschied gestern das Waiblinger Amtsgericht jedoch mit einem Freispruch. Es sei nicht nachweisbar, dass der 62-jährige Angeklagte das bereits verletzte Tier aus Rohheit auf grausame Art umbrachte oder tatsächlich aus dem Beweggrund, den er vor Gericht angab: "Ich war der Meinung, ich erlös" das Tierle." In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, entschied der Amtsrichter Werner Dietz deshalb, den Mann freizusprechen.
Der Staatsanwalt war nach der Beweisaufnahme dagegen immer noch überzeugt gewesen, der 62-Jährige habe den Vogel zu Tode gequält. "Schläge und Tritte bis das Blut spritzt" seien nicht geeignet, ein Tier von seinen Qualen zu erlösen, hatte er in der Anklage ausgeführt. Ein Wirbeltier dürfe laut Gesetz nur unter Betäubung getötet werden. Im Plädoyer milderte der Ankläger seine Einschätzung jedoch ab. Ob der 62-Jährige tatsächlich aus Rohheit gehandelt habe, könne nicht mit Sicherheit gesagt werden. Das stritt der Mann nicht nur vehement, sondern sogar unter Tränen ab: "Ich bin kein Tierquäler." Es gab letztlich auch keinen Zeugen, der die ihm vorgeworfenen Rohheiten tatsächlich im Detail gesehen hatte. Aber es bleibe bei der nicht geeigneten Methode, das verletzte Tier von seinen Qualen zu erlösen, so der Ankläger.
Das Tierschutzgesetz sehe für solch eine Tat Geldstrafen vor, und eine solche habe der Angeklagte mit einem Strafbefehl erhalten. Gegen diesen hatte der 62-jährige Rentner Widerspruch eingelegt. 40 Tagessätze zu je 30 Euro seien angemessen, deshalb werde er weder weniger noch mehr fordern, sondern exakt diesen Betrag, führte der Staatsanwalt aus.
Was tatsächlich geschehen ist, konnte letztlich nicht mehr geklärt werden. Zwei Marktfrauen, deren Stände neben dem des Angeklagten standen, waren als Zeuginnen geladen. Diese hatten sich aber mit Grausen abgewandt, als der Mann die Taube zuerst mit einem Stock, später mit Füßen malträtierte. Er selbst sagte, das Tier sei wohl beim Abbauen des Standes zwischen mehrere schwere Kisten geraten. Der Polizei gegenüber hatte er zu Protokoll gegeben, er habe das aufdringliche Tier verscheuchen wollen und wohl versehentlich getroffen.
Eine der beiden Zeuginnen habe die Taube auf dem Boden liegen sehen und zu ihm gesagt, er könne den Vogel nicht so liegen lassen. Er habe deshalb die Latte genommen und diese dem Vogel dreimal ins Genick gestoßen, doch das Tier sei nicht verendet. "Ich habe so was ja noch nie gemacht", sagte er vor Gericht. Wie die eine Zeugin berichtete, soll er dem Tier schließlich mit dem Fuß mehrere Tritte versetzt haben. Einige Passanten hätten empört gerufen, er solle damit aufhören. "Dieses Vorgehen kann auf Rohheit schließen lassen, es kann aber auch nur Ungeschicklichkeit sein", so das Resümee des Richters.