Eine Rentnerin rechnet täglich mit einer bösen Überraschung am Briefkasten Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Eine Seniorin aus Stuttgart-Feuerbach erhält Rechnungen und Strafzettel, die an ihre Adresse, aber an einen ihr unbekannten Mann gerichtet sind. Offenbar handelt es sich dabei um Adressenschwindel. Als eine Anzeige bei der Polizei ins Leere führt, ermittelt die 81-Jährige auf eigene Faust – mit Erfolg.

Stuttgart - Eine 81-jährige Stuttgarterin will nicht akzeptieren, dass der Adressenschwindler, der sich bei ihrem Wohnsitz angemeldet hatte und seine Rechnungen und Strafzettel dort hin schicken ließ, ungestraft davon kommt. „Meine Adresse soll nicht für kriminelle Machenschaften benutzt werden“, begründet sie ihre Hartnäckigkeit. Als ihre Anzeige bei der Polizei im Sande verläuft, ermittelt die Seniorin auf eigene Faust – und findet die Arbeitsstelle ihres unsichtbaren Mitbewohners in einer Werkstatt.

Nun gibt es Hoffnung, dass die Scheinanmeldung, die von der Polizei als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird, doch noch mit einem Bußgeld geahndet werden kann. „Wenn uns die Adresse der Arbeitsstelle vorliegt, können wir weiter ermitteln“, sagt Beate Wiesner, die als Leiterin der Bürgerbüros für Ordnungswidrigkeiten wie diese zuständig ist. Dank der Recherchen der Seniorin könne zunächst der wahre Wohnsitz des Adressenschwindlers ausfindig gemacht und im nächsten Schritt der Bußgeldbescheid zugestellt werden.

Die Rentnerin war auf die Spur des Adressenschwindlers gekommen, als ein an ihn gerichteter Strafzettel in ihrem Briefkasten landete. Anhand der dort aufgeführten Automarke recherchierte sie die dafür zuständigen Werkstätten in der Stuttgarter Umgebung. Bei einer Werkstatt wurde sie schließlich fündig: Der Mann ist dort nicht Kunde, sondern Angestellter. Ihre Informationen gab die Frau der Polizei weiter. „Es handelt sich nach wie vor nicht um einen Straftatbestand“, dämpft ein Sprecher der Stuttgarter Polizei jedoch ihre Erwartungen. Daher wird der Fall nun – wie bei einer Ordnungswidrigkeit üblich – an das Ordnungsamt übergeben.