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 Die Bausparkasse Wüstenrot will von einem Ex-Mitarbeiter 400.000 Euro Schadensersatz.

Ludwigsburg - Die Schadenersatzklage der Bausparkasse Wüstenrot gegen ihren früheren Vertriebsdirektor Oliver Deseife ist nach Informationen unserer Zeitung noch nicht vom Tisch. Wie erwartet hat der Finanzkonzern umgehend Berufung gegen das Urteil des Stuttgarter Landgerichts eingelegt. Nur acht Tage nach dem Richterspruch ging beim Oberlandesgericht in Stuttgart ein Schriftsatz der in erster Instanz unterlegenen Wüstenrot-Anwälte ein.

Die Bausparkasse fordert fast 400.000 Euro Schadenersatz von dem zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilten Vertriebsprofi. Der Vorwurf: Als Manager der Oßweiler Zweitliga-Handballer soll Deseife den strittigen Betrag ungerechtfertigt bezahlt haben. Nach dem Finanzskandal geriet der Club in die Insolvenz und rutschte in die sportliche Bedeutungslosigkeit ab.

Das Stuttgarter Landgericht wies die Klage der Bausparkasse gegen den fristlos entlassenen Vertriebsdirektor aber Anfang Februar zurück: Theoretische Ansprüche des Unternehmens, urteilten die Richter, seien größtenteils verjährt, außerdem sei nicht feststellbar, ob Wüstenrot durch die Unterstützung der Handballer überhaupt ein Schaden entstanden sei. Im Werbebudget des früheren Vertriebsvorstands Rolf-Dieter Hess, das machte das Landgericht in der Urteilsbegründung unmissverständlich klar, sei die Auszahlung gedeckt gewesen.

Oliver Deseife wertete den Richterspruch des Landgerichts als Erfolg. "Rückwirkend wird Hess vom Vorwurf der Untreue freigesprochen, auch meine Position hat sich entscheidend verbessert", erklärte er. Parallel zum Schadenersatz geht es zwischen der Bausparkasse und dem für seine Rekordumsätze einst hoch geschätzten Vertriebsdirektor Deseife vor dem Arbeitsgericht auch um die Entlassung - und eine mögliche Abfindung.

In einem zweiten Prozess fordert Deseife von Wüstenrot eine Entschädigung für seine acht Monate hinter Gittern. Der Vorwurf: Erst nachweislich falsche Beschuldigungen der Bausparkasse hätten eine Verlängerung der Untersuchungshaft möglich gemacht. Deseife hat deshalb eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und Prozessbetrugs gestellt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte am Dienstag noch nicht sagen, ob in dieser Sache bereits ermittelt wird.

Die Bausparkasse selbst lehnt eine Stellungnahme sowohl zum Urteil als auch zur eingelegten Berufung ab. "Wir kommentieren das nicht mehr", erklärte ein Sprecher.