Der Haupttäter eines Ritualmordes gerät erneut unter Verdacht (Symbolbild). Foto: dpa

Ein verurteilter Mörder soll im Gefängnis die Tötung seiner Ex-Frau geplant haben. Eine Bekannte sollte die Tat für ihn übernehmen – so sieht es die Staatsanwaltschaft und hat den 41-Jährigen angeklagt. Er ist der Haupttäter eines Ritualmordes vor 15 Jahren.

Bochum - Der Haupttäter des deutschlandweit bekannt gewordenen satanistischen Mordfalls von Witten vor 15 Jahren soll aus dem Gefängnis heraus versucht haben, eine Bekannte zur Tötung seiner Ex-Frau anzustiften. Eine entsprechende Anklage liegt dem Landgericht Bochum vor, wie Gerichtssprecher Michael Rehaag am Freitag sagte.

Die Ex-Frau ist die ehemalige Komplizin des Inhaftierten, mit der er 2001 einen Bekannten getötet hatte. Sie war zu 13 Jahren Haft verurteilt worden und ist mittlerweile frei. Der 41 Jahre alte Haupttäter erhielt damals 15 Jahre. Wegen der Anklage stoppte das Oberlandesgericht die Freilassung, die nach verbüßter Haft angestanden hätte. Das Gericht will im Januar entscheiden, ob es die neuerliche Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Die „Bild“ hatte zuerst berichtet.

Mit 66 Messerstichen umgebracht

Der 41-Jährige hatte gemeinsam mit seiner Partnerin 2001 einen Bekannten in seine Wohnung gelockt, den 33-Jährigen mit 66 Messerstichen umgebracht und die Leiche zerstückelt.

Der Inhaftierte und die Bekannte sollen sich vor einigen Jahren kennengelernt haben, wie Rehaag sagte. Die Frau soll zuvor sein in der Haft entstandenes Buch gelesen und ihm daraufhin geschrieben haben. In der Folge habe sich eine Briefbekanntschaft entwickelt. Die versuchte Anstiftung soll aus mehreren Briefen zwischen den beiden hervorgehen. Auch habe die Frau ihn im Gefängnis besucht.

Gerichtssprecher Volker Talarowski sagte der „Bild“, der 41-Jährige solle seine Bekannte beauftragt haben, „sich als Küchenkraft in die Psychiatrie einzuschleusen. Dort war seine Ex-Frau untergebracht, sie sollte getötet werden“. Laut Anklage wollte der Häftling sich an ihr rächen, da sie sich im Prozess negativ über ihn geäußert habe.

Anwalt des Angeklagten weist Vorwürfe zurück

Der Anwalt der 41-Jährigen, Hans Reinhardt, bezeichnete die Vorwürfe als „absurd“ und sprach von einem „Liebeswahn“ der Bekannten. Sein Mandant habe ihr vor mehreren Jahren mitgeteilt, dass aus einer Beziehung nichts werde. „Das hat sie dann zum Anlass genommen, eine Anzeige zu erstatten“, sagte Reinhardt am Freitag. Die Ermittlungen seien damals aber eingestellt worden.

Mehrere Versuche des Verurteilten, aus der Haft entlassen zu werden, waren bereits erfolglos. So hatte das Landgericht Mönchengladbach im Dezember 2014 die Freilassung des Mannes beschlossen. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte ihn zuvor als nicht mehr gefährlich eingestuft. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bochum kassierte das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Entscheidung „unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit“.

Nachdem er von der JVA Viersen nach Bochum verlegt worden war, beschloss nach einem neuen Antrag das Landgericht Bochum seine Freilassung. Das OLG Hamm hob diese Entscheidung wegen der neuen Anklage am 22. November wieder auf.