Mehr Muslime sollen sich auf Friedhöfen in Deutschland bestatten lassen Foto: Leserfotograf emjot

Es geht auch gemeinsam: Die vier Landtagsfraktionen haben sich darauf geeinigt, das Bestattungsrecht zu ändern.Muslime dürfen sich nun auch im Tuch bestatten lassen.

Es geht auch gemeinsam: Die vier Landtagsfraktionen haben sich darauf geeinigt, das Bestattungsrecht zu ändern.Muslime dürfen sich nun auch im Tuch bestatten lassen.

Stuttgart - Wegfall der Sargpflicht? Hat man das nicht schon mal gehört? Richtig, zuletzt vor einem halben Jahr. Damals hatten sich die vier Landtagsfraktion im Kern bereits auf Änderungen des Bestattungsgesetzes verständigt. Nur Details waren offengeblieben. Diese sind inzwischen geklärt, und so können die Fraktionen jetzt Vollzug für einen gemeinsamen Gesetzentwurf melden.

Eine wichtige Änderung: Bürger muslimischen Glaubens sollen gemäß ihrer religiösen Tradition auch hierzulande in einem Tuch bestattet werden können. In anderen Bundesländern ist dies bereits möglich. Die Fraktionen sehen darin einen Beitrag zur Integration. Bisher zeigt nur ein Bruchteil der mehr als eine halbe Million Muslime im Land Neigung, sich hier beerdigen zu lassen. Üblich sind Überführungen in die Heimatländer, was Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu der Feststellung veranlasste: „Solange sich Menschen nicht dort begraben lassen, wo sie gelebt haben, sind sie nicht voll integriert.“

Völlig wegfallen soll der Sarg jedoch nicht. Der Transport von Verstorbenen zum Grab wird aus hygienischen Gründen weiterhin im Sarg erfolgen. Der Verstorbene kann dann aus dem Sarg geholt und in das Grab gelegt werden. Diese Möglichkeit soll ausdrücklich nur Muslimen offenstehen. Aus Sorge vor „Armutsbegräbnissen“ nichtmuslimischer Bürger hatte die CDU ursprünglich einen Religionsnachweis gefordert; allerdings erfolgt das Bekenntnis zum Islam mündlich. Entscheidend soll deshalb der verfügte oder mutmaßliche Wille des Verstorbenen sein, ohne Sarg bestattet zu werden.

Bestatter bezweifeln, dass dieser Fall häufig eintreten wird. Nach Ansicht des Stuttgarter Bestattungsunternehmers Helmut Ramsaier wird die Sargpflicht zwar offiziell abgeschafft, de facto aber nicht. Muslime würden sich aller Voraussicht nach auch weiterhin in ihren Heimatländern bestatten lassen. Die Gesetzesänderung sei deshalb in erster Linie als „Geste“ für die hier lebende Muslime zu werten.

Eine weitere Änderung soll die Bestattungsfrist betreffen. Bisher galt, dass zwischen Todeszeitpunkt und der Bestattung mindestens 48 Stunden liegen – eine Schutzmaßnahme, um zu verhindern, dass Scheintote bestattet werden. Aufgrund des medizinischen Fortschritts gilt dies als überholt. Künftig soll eine Erdbestattung nach der Leichenschau möglich sein. Auch damit kommt man den Muslimen entgegen, bei denen eine Bestattung innerhalb von 24 Stunden erfolgen soll.

Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) begrüßte die geplanten Änderungen. Der gemeinsame Gesetzentwurf der Fraktionen geht jetzt in die Anhörung. Vermutlich im April wird er im Landtag aufgerufen.