Der Abfall Foto: factum/Granville

Das Regierungspräsidium Stuttgart teilt die Auffassung des Böblinger Landratsamts, dass gewerblichen Altkleider- Sammlern das Aufstellen von Containern verboten werden kann. Deren Anwalt sieht das allerdings ganz anders.

Böblingen - Der Abfallwirtschaftsbetrieb kann einen Erfolg vermelden: Rund 1600 Tonnen Altkleider sammelte die Tochtergesellschaft des Landkreises Böblingen im Jahr 2014. Der Verkauf der gebrauchten Klamotten brachte rund 800 000 Euro ein. Das sind 200 000 Euro mehr als im Jahr zuvor – obwohl das Landratsamt mit seinem Versuch gescheitert ist, den gewerblichen Sammlern das Aufstellen von Containern zu verbieten. Sechs Unternehmen hatten dagegen Widerspruch erhoben. Ihrem Widerspruch wurde per einstweiliger Verfügung erst vom Verwaltungsgericht Stuttgart und im September 2013 vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim stattgegeben. Als Erfolg vermeldet das Landratsamt deshalb nun, dass das Regierungspräsidium Stuttgart jetzt die Rechtsauffassung der Kreisbehörde teilt.

Martin Wuttke ist froh über die Entscheidung: „Das stimmt uns optimistisch für das weitere Verfahren vor dem Verwaltungsgericht“, teilt der Vize-Landrat mit. Im Landratsamt herrscht die Auffassung, dass Altkleider und gebrauchte Schuhe dem öffentlich-rechtlichen Entsorger zu überlassen sind. Die Grundlage dafür bietet seit 2012 das Kreislaufwirtschaftsgesetz, in dem Altkleider als Abfall deklariert wurden. Und für die Abfallentsorgung sind in Baden-Württemberg die Stadt- und Landkreise zuständig. Laut Gesetz dürfen gemeinnützige und gewerbliche Sammler trotzdem noch aktiv sein, wenn die Entsorgung ordnungsgemäß ist. Private Betriebe können aber ausgeschlossen werden, wenn die öffentliche Gebührenstabilität gefährdet ist.

Gar nicht so viel sammeln, wie der Markt hergibt

„Wir haben bisher alle Verfahren gewonnen“, sagt Alexander Gläser. Der Rechtsanwalt, der jahrelang auch Geschäftsführer des Fachverbands Textilrecycling war und im Böblinger Verfahren Unternehmen vertritt, argumentiert mit Zahlen. Rund 750.000 Tonnen an Altkleidern fallen jährlich in Deutschland an, auf den Kreis heruntergerechnet sind es rund 3700 Tonnen. „Der Abfallwirtschaftsbetrieb kann gar nicht so viel sammeln, wie am Markt vorhanden ist“, meint er – und deshalb könne seine Gebührenstabilität nicht gefährdet sein. Zumal die Einnahmen nicht wirklich hoch seien, wenn davon die Kosten abgezogen würden. Laut Landratsamt fallen für die 205 aufgestellten Container jährlich 390.000 Euro an. Umgelegt auf die 165.000 Haushalte bringen die Altkleider also eine Entlastung von knapp 2,50 Euro pro Gebührenzahler.

Das Landratsamt begründet das Verbot auch mit mehr Sauberkeit. Der AWB versuche aus diesem Grund mit allen Kommunen Vereinbarungen abzuschließen, dass er die Standorte für Glas-, Papier- und Altkleidercontainer exklusiv überlassen bekommt. Für den Anwalt ist das unlauterer Wettbewerb. Die gewerblichen Sammler würden ihre Container anmelden, Stellplätze mieten und seit Jahren ihre illegale Konkurrenz bei den Behörden anzeigen – ohne Erfolg, berichtet Gläser. Seiner Meinung nach bringt das Landratsamt seine Mandanten in Verruf, während die Behörde gleichzeitig ihre Altkleider an einen gewerblichen Betrieb verkauft. „Da geht es nur ums Geldmachen“, ist er überzeugt.

Für Martin Mronsch geht es um die Existenz – weshalb er den Widerspruch einlegte. Seit 1994 führt er einen Betrieb für Textilrecycling, seine Container stehen in ganz Baden-Württemberg. „Ein Sammelverbot wäre für mich ein herber finanzieller Schlag“, sagt der Unternehmer. Er habe schließlich viel Geld in seinen Betrieb investiert. In Benningen im Kreis Ludwigsburg werden die Kleider sortiert und dann vor allem nach Osteuropa verkauft. „Wenn man sein Geschäft verliert, das ist nicht schön“, sagt Mronsch.