Das Technik-Gebäude für das Grundwassermanagement im Schlossgarten Foto: dpa

Umweltminister stellt Baugenehmigung infrage - Bahn spricht von Gefälligkeitsgutachten.

Stuttgart - Die Bahn AG will diese Woche die Bauarbeiten am Bonatzbau im Rahmen des Projekts Stuttgart 21 wieder aufnehmen. Das Gutachten der Berliner Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer und Kollegen zum Thema Grundwassermanagement könnte der Bahn indes einen dicken Strich durch die Rechnung machen.

"Ein kurzfristiger Baubeginn ist von Rechts wegen nicht möglich", bilanzieren die Juristen, die ihr Gutachten im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums erstellt haben. Der Bahn fehle für die Tieferlegung des Hauptbahnhofs die rechtliche Grundlage.

Die Bahn hat beim Eisenbahnbundesamt (Eba) beantragt, statt der ursprünglich geplanten drei Millionen Kubikmeter Wasser nun bis zu 6,8 Millionen Kubikmeter aus der Baugrube abpumpen zu dürfen. Die Berliner Anwälte kommen in ihrer 23-seitigen Expertise zu dem Schluss, die Planfeststellungsbeschlüsse, die von der beantragten Erhöhung der genehmigten Grundwassermengen betroffen seien, dürften nicht vollzogen werden.

"Offenkundiges Gefälligkeitsgutachten"

Soll heißen: Weil die jetzt geplante, mehr als doppelte Menge an Wasser zu erheblich veränderten Auswirkungen auf den Wasserhaushalt führe, müsse die Frage der Baugenehmigung insgesamt neu gestellt werden. Damit widersprechen die Gutachter dem Regierungspräsidium (RP) Stuttgart. Das RP hatte am 8. Juni verkündet, alle von der Änderung der Wassermenge nicht betroffenen oberirdischen Baumaßnahmen wie die Verlegung der Rohrleitungen im Schlossgarten oder der Abriss des Südflügels des Bahnhofs könnten weitergeführt werden.

Oberbürgermeister Wolfgang Schuster wundert sich und kritisiert die Landesregierung: "Wer permanent Transparenz einfordert, hätte, um glaubwürdig zu bleiben und um die Seriosität des Papiers zu belegen, ein solches Gutachten im Lenkungskreis vorlegen müssen." Die Stadt hat als untere Wasserbehörde die von der Bahn in Sachen Wassermenge vorgelegten Unterlagen als unzureichend zurückgewiesen. "Für uns gilt, was zwischen Land, Bahn und Stadt verabredet wurde: Die DB Projektbau liefert detaillierte Unterlagen zur neuen Berechnung der Grundwassermenge schnellstmöglich nach", sagt Schuster. Seine Fachleute würden dies dann genau prüfen. Eine Gefährdung der Mineralwässer müsse ausgeschlossen werden. "In dieser Frage gibt es mit der Bahn keinerlei Dissens", so Schuster weiter.

Die in dem Gutachten getroffenen Feststellungen seien nicht haltbar, kritisiert S-21-Projektsprecher Wolfgang Dietrich. Ein von den Berliner Gutachtern gefordertes neues Planfeststellungsverfahren sei definitiv nicht erforderlich. Dietrich hält die Expertise für ein "offenkundiges Gefälligkeitsgutachten".