Baden-Württemberg hat die Vorschriften für den Einsatz von Wasserwerfern verschärft. Im Herbst 2010 waren mehr als 160 Menschen bei dem eskalierten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner verletzt worden. Foto: dpa

Das Land Baden-Württemberg hat die Vorschriften für den Gebrauch von Wasserwerfern verschärft. Hintergrund ist der eskalierte Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner im Herbst 2010, bei dem mehr als 160 Menschen verletzt wurden.

Stuttgart - Nach dem eskalierten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner im Herbst 2010 gelten in Baden-Württemberg strengere Vorgaben für den Gebrauch von Wasserwerfern. Das Land habe die Polizeidienstvorschrift 122 ergänzt, sagte ein Sprecher des Innenministeriums und bestätigte einen Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ (Dienstag). Demnach müssen sowohl die Vorgesetzten als auch die Beamten beim Einsatz von Wasserwerfern über Verletzte durch die Geräte im Laufe der Aktion informiert werden. Die Ergänzung erfolgte schon 2012.

Vor dem Stuttgarter Landgericht müssen sich derzeit zwei damalige Polizeiführer wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verantworten. Am 30. September 2010 waren im Schlossgarten mehr als 160 Menschen verletzt worden. Darunter waren einige Verletzte, die ein Strahl des Wasserwerfers getroffen hatte. Der Ministeriumssprecher betonte, dass am „Schwarzen Donnerstag“ aber noch die Vorschrift in ihrer vorherigen Fassung gegolten habe.