Die Tat an der Schwabstraße hat viel Aufsehen in der Stadt erregt Foto: Polizei

Die Staatsanwaltschaft prüft noch, ob der Mann, der an den Haltestellen Schwabstraße und Stadtbibliothek Fremde angegriffen hat, in Untersuchungshaft kommt.

Stuttgart - Der Mann, der in zwei Fällen an Haltestellen Fremde niedergeschlagen haben soll, ist weiterhin auf freiem Fuß. Noch hat die Staatsanwaltschaft die Haftfrage nicht geklärt. Sie bekommt nun aber beide Fälle auf den Tisch. Ob die Tatsache, dass der Mann zwei Mal gewalttätig wurde, allerdings für einen Haftbefehl ausreichen wird, ist fraglich.

Es geht um einen 27 -Jährigen, der in Stuttgart zwei Männer niedergeschlagen hatte. Am Donnerstag, 19. Mai, hatte er an der Haltestelle Stadtbibliothek einen Mann attackiert. Am Samstag, 21. Mai, griff er an der Haltestelle Schwabstraße einen weiteren Mann an. Von beiden Opfern ließ er nicht ab, als sie bereits am Boden lagen.

Kritiker fragen sich, warum der Mann auf freiem Fuß bleibt, obwohl er verdächtigt wird, zwei Mal zugeschlagen zu haben. Ob das so bleibt, wird sich noch entscheiden. Entgegen erster Informationen am Montag hatte die Staatsanwaltschaft darüber noch nicht entschieden. Grundsätzlich gilt, dass ein Haftbefehl erlassen werden kann, wenn Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht. Das regelt der Paragraf 112 der Strafprozessordnung (StPO). Im nachfolgenden Paragrafen ist geregelt, dass auch die Wiederholungsgefahr der Straftat ein Haftgrund sein kann.

Zwei Taten sind noch nicht ausreichend

Eine Faustregel, ob dafür zwei Taten ausreichen, gibt es nicht, sagt Jan Holzner, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Eines der weiteren Kriterien sei, dass die zu erwartende Haftstrafe mehr als ein Jahr betrage. Das könnte bei zwei Fällen der gefährlichen Körperverletzung der Fall sein, muss es aber nicht, so der Presse-Staatsanwalt. Selbst Opferanwälte beantworten diese Frage nicht eindeutig. „Eigentlich liegt kein Haftgrund vor“, sagt etwa Jörg Hafner, stellvertretender Leiter der Stuttgarter Außenstelle des Weißen Rings. „Zwei Taten sind für die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr noch nicht ausreichend“, sagt der Jurist. Opfer hätten zwar oft Angst, dass Täter erneut zuschlagen könnten. „Aber das habe ich in 18 Jahren Arbeit für den Weißen Ring nicht erlebt.“ Oft sei ein drohendes Strafverfahren Abschreckung genug.

Die Staatsanwaltschaft wird die beiden Fälle, die bisher getrennt von der Landespolizei (Stadtbibliothek) und der Bundespolizei (Schwabstraße) bearbeitet wurden, nun gebündelt bearbeiten und dabei auch die Haftfrage prüfen. Warum die Fälle seither getrennt voneinander bearbeitet wurden, ist jedoch noch offen.

Ein weitere Frage, die sich im Zusammenhang mit diesem Fall stellt, ist, warum eine Zeugin die Bundespolizei auf die Spur des ersten Falles brachte – den aufgrund des Tatorts Stadtbahnhaltestelle aber die Landespolizei bearbeitet. „Der Hinweis kam einfach so früh, dass wir schon von der Schlägerei an der Haltestelle Stadtbücherei wussten, bevor wir am Montag eine Fahndung in den sogenannten polizeiinternen Medien herausgeben konnten“, erläutert der Sprecher der Bundespolizei, Jonas Große. Es seien auch Hinweise von Beamten der Landespolizei unter den Zeugenhinweisen gewesen. Wie bei einer Öffentlichkeitsfahndung, bei der ein Foto des Gesuchten an die Medien zur Veröffentlichung freigegeben ist, muss auch bei der polizeiinternen Suche nach Verdächtigen die Staatsanwaltschaft gefragt werden.