Für verfassungsgemäß hält das Bundesverwaltungsgericht die gegenwärtige Form der Rundfunkgebühren. Foto: dpa-Zentralbild

Kommentar - Rundfunkgebühren mögen rechtens sein. Aber die öffentlich-rechtlichen Sender dehnen sich über Gebühr aus.

Berlin - Wieder einmal, wie dutzende Male zuvor, ist eine Klage gegen die Rundfunkbeiträge abgelehnt worden. Man muss in den kleinteiligen Streit, ob der Beitrag nicht besser eine Steuer sei, oder ob man ihn wirklich pro Wohnung berechnen kann, obwohl man ja gar keine Wohnung braucht, um Rundfunk zu hören, gar nicht knietief eintauchen. Wichtiger ist es über Grundsätzliches eine Verständigung zu erzielen. Eine Grundversorgung mit journalistisch aufbereiteten Informationen zu allen Gebieten menschlichen Lebens ist durchaus ein öffentliches Anliegen, dass mit öffentlichen Geldern finanziert werden sollte.Man darf sich aber fragen, warum dann die Öffentlichen auch noch mit Werbung finanziert werden. Das sollte man den Privaten überlassen.

Und außerdem: Grundversorgung heißt Grundversorgung. Tatsächlich aber dehnen sich die Öffentlich-Rechtlichen über Gebühr, geradezu krakenartig im Internet aus und machen mit ihrer gebührenbefeuerten Finanzkraft den Privaten nicht nur Konkurrenz – sondern töten im Endeffekt mit Gebührengeldern informationelle Vielfalt. Genau das Gegenteil des eigentlich angestrebten Zweckes also. Die Selbstbeschränkung könnte dagegen die Gebühren sinken lassen und dem Streit darüber die seltsame Vehement nehmen, mit denen gerade die Gegner ihn führen.