Die Polizeireform wurde vom Gericht vorerst gestoppt Foto: dpa

Die Polizeireform soll die Polizei in Baden-Württemberg schlagkräftiger machen. Nun aber hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe das grün-rote Projekt an entscheidender Stelle gestoppt.

Stuttgart - Zwei Wochen nach Inkrafttreten der Polizeireform in Baden-Württemberg muss Innenminister Reinhold Gall (SPD) einen Rückschlag hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe stoppte am Mittwochabend in einer Eilentscheidung die Besetzung von 23 Führungspositionen und gab damit der Klage von Joachim Lautensack, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, recht. „Das Gericht hat mich darin bestätigt, dass eine freihändige Vergabe von leitenden Posten nicht zulässig ist“, sagte der 58-Jährige unserer Zeitung.

Bei der Polizeireform waren zu Jahresbeginn die 37 Polizeipräsidien mit den vier Landespolizeidirektionen Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg zu zwölf Regionalpräsidien fusioniert worden. Lautensack hatte die Reform wiederholt als bürokratisches Mammutwerk kritisiert und sich vergeblich auf einen der Führungsposten beworben. Als er seine Klage im Dezember 2013 einreichte, sagte er zur Begründung, bei den Personalentscheidungen habe es sich „um eine Belohnungsaktion, aber nicht um eine Bestenauslese“ des Landes gehandelt.

Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil mit den Worten, das Auswahlverfahren der Führungskräfte durch Grün-Rot sei rechtswidrig gewesen. Auch wenn der zuständige Inspekteur der Polizei alle Bewerber gekannt habe, hätte es „keine Leistungseinschätzung nach Augenmaß“ geben dürfen, es fehle an einer „transparenten Beurteilungsgrundlage“. Das Gericht urteilte, das Land dürfe die bisher kommissarisch besetzten Posten vorerst nicht endgültig vergeben.

Ein Sprecher von Innenminister Gall sagte, man werde „das Urteil nun prüfen“. Dann werde entschieden, ob man Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegt.