Der Preis für das Trinkwasser in Stuttgart soll durch den Rückkauf des Netzes nicht steigen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Stadt hat über Jahre um den Kauf der Anlagen zur Wasserversorgung von der EnBW gekämpft, zuletzt auch vor Gericht. Nun steht sie kurz vor dem Ziel.

Stuttgart - Der Stuttgarter Gemeinderat soll am Donnerstag kommender Woche nicht öffentlich über eines der teuersten Geschäfte in der Geschichte der Landeshauptstadt entscheiden. Die Verwaltung will ein Papier vorlegen, in dem erläutert wird, wie der Kauf aller Wasserversorgungsanlagen in Stuttgart von der Energie Baden-Württemberg (EnBW) finanziert werden soll.

Die Stadt hatte vor dem Landgericht Stuttgart auf den Rückkauf geklagt. Das Gericht hatte zunächst einen Vorschlag zur Bewertung der Anlagen und im Mai dieses Jahres einen Vergleichsvorschlag gemacht, der auf 280 bis 290 Millionen Euro lautete. Der Streitwert ist damit von ursprünglich einer halben Milliarde Euro (die Stadt bot 138,9, die EnBW wollte 626,3 Millionen Euro) auf zehn Millionen Euro geschrumpft. Das Landgericht erwartet von beiden Parteien bis zum Freitag, 14. Juli, eine Äußerung. Der Rat entscheidet am 13. Juli, die Sitzung beginnt um 16.30 Uhr. Bei der EnBW ist der 14-köpfige Aufsichtsrat der Konzerntochter Netze BW, in dem auch Bürgermeister und Landräte aus der Region und Oberschwaben sitzen, zuständig.

Wasserpreis darf nicht steigen

Für die Stadt seien beim Kauf Zinsänderungsrisiken zu bedenken, sagte Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU). Außerdem müsse ein Wirtschaftsprüfer den Unternehmenswert bestätigen. Die Entscheidung des Rates soll erst nach der Information des Gerichts bekannt gegeben werden. Für den Kauf sind im Haushalt 110 Millionen Euro zurückgestellt worden, der Rest müsste wohl über Kredite finanziert werden.

Die Fraktionen im Gemeinderat und der Haus- und Grundbesitzerverein pochen darauf, dass der Kauf sich nicht auf den Wasserpreis auswirken dürfe. Er stieg in den vergangenen Jahren eher moderat, zuletzt im Januar um zwei Cent pro Kubikmeter. Die EnBW hatte sich mit der Landeskartellbehörde auf ein fixes, bis 2020 gültiges Rechenmodell geeinigt, mit dem die Erhöhung begrenzt wird. Außerdem hatte die Behörde eine Rückzahlung wegen überhöhter Preise erwirkt.