Alfred Denzinger (rechts, in Warnweste) engagiert sich gegen Rechtsextremismus. Kritiker werfen ihm und seinem Onlineportal vor, mit Linksextremisten zusammenzuarbeiten. Das Archivbild stammt aus dem Jahr 2011. Foto: Archiv (Rudel/Hass)

Der Herausgeber der Beobachter-News gehörte zu den Journalisten, die vom G-20-Gipfel ausgeschlossen wurden. Nun hat ihm die AfD-Fraktion im Landtag Nähe zu Linksextremisten vorgeworfen.

Rudersberg/Stuttgart - Nachdem Alfred Denzinger, dem Herausgeber der linksgerichteten „Beobachter-News“, im Juni Autoreifen zerstochen und Fenster mit Farbbeuteln beworfen worden waren, hat die AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag eine Große Anfrage zu dem Rudersberger und seinem Onlineportal gestellt. Offiziell gilt der Angriff auf Denzinger als Anlass – das Ziel, Denzinger zu unterstützen, hatte die Anfrage jedoch freilich nicht.

Die AfD wollte von der Landesregierung unter anderem wissen, welche Rolle die „Beobachter News“ für die Vernetzung der linksextremen Szene in Baden-Württemberg spiele, ob das Portal oder Denzinger selbst vom Verfassungsschutz beobachtet würden und ob Verbindungen zu extremistischen, beziehungsweise terroristischen Gruppen wie der kurdischen PKK oder der griechischen „Verschwörung der Feuerzellen“ bestünden.

AfD wirft Denzinger Nähe zum Linksextremismus vor

Laut Einschätzung der AfD ist Denzingers Portal „frei von Berührungsängsten mit bekennenden Linksextremisten“. Die Webseite rufe stattdessen auf zu „Protesten gegen Bundeswehr, demokratische Opposition, Polizei und rechtsstaatliche Handlungen wie Rückführungen“, die oft in Gewalt und Rechtsbrüche umschlügen. In diesem Zusammenhang wollte die AfD wissen, wie viele links- und wie viele rechtsmotivierte Gewalttaten sich im Jahr 2017 bislang im Land ereignet haben. Der Anschlag auf Denzinger – so der Tenor in manchen Fragen – könnte auch von „türkischen Nationalisten“ begangen worden sein.

In seiner Antwort stellt das Landesinnenministerium klar, dass die Beobachter-News nicht vom Verfassungsschutz beobachtet, das Portal von den Ermittlern aber zur Informationsbeschaffung genutzt werde. Über Verbindungen zu Linksradikalen oder Terroristen lägen „keine belastbaren Erkenntnisse“ vor.

Rechte Gewalttaten sind in diesem Jahr bislang häufiger als linke

Was politisch motivierte Gewalttaten angeht, sind die meisten Täter rechts orientiert: In der ersten Hälfte dieses Jahres seien zwölf Delikte aus dem linken, 18 aus dem rechten und drei aus dem islamistischen Spektrum verzeichnet worden. Zum Anschlag auf Denzinger liefen die Ermittlungen, ein politisches Motiv könne „nicht ausgeschlossen werden“.

Darüber, ob Einzelpersonen – in diesem Fall Alfred Denzinger – vom Verfassungsschutz beobachtet werden, gibt das Ministerium keine Auskunft. Den Behörden bekannt ist der 60-Jährige aber definitiv: Er gehörte nämlich zu den insgesamt 32  Journalisten, denen im Juli beim G-20-Gipfel in Hamburg die Akkreditierung entzogen worden war. „Man sagte, ich würde ein Sicherheitsrisiko darstellen“, so Denzinger seinerzeit gegenüber dem SWR.

Eine Sprecherin des BKA sagt nichts zum Fall – aus Datenschutzgründen.

Unter den Gründen, die das Bundeskriminalamt (BKA) Denzinger in einem sechsseitigen Schreiben mitgeteilt hat, ist unter anderem eine Verurteilung wegen Beamtenbeleidigung, die Denzinger stets bestritten hatte. Doch das sogenannte polizeiliche Informationssystem, das von den Landespolizeibehörden bestückt und vom BKA als Zentralstelle geführt wird, finden sich auch Dinge wie eine Strafanzeige wegen Beleidigung, die ein mutmaßlicher Neonazi 2010 gegen Denzinger gestellt, jedoch wieder zurückgezogen hatte. Andere Einträge, so Denzinger, umfassten die Teilnahme an Demonstrationen gegen Rechts. „Was an der Teilnahme an einer angemeldeten Versammlung dokumentationsbedürftig sein soll, bleibt ein Rätsel“, so Denzinger auf seiner Internetseite.

Laut einer Sprecherin des BKA sei die Speicherung auch solcher Daten durch das Gesetz gedeckt. Tatsächlich ist darin aufgeführt, dass das BKA personenbezogene Daten und auch Tatvorwürfe speichern darf, wenn „Grund zu der Annahme besteht, dass gegen den Betroffenen Strafverfahren zu führen sind“. Dort steht allerdings auch, dass diese bei einem Freispruch oder der Einstellung eines Verfahrens wieder gelöscht werden müssen – was, sollten Denzingers Angaben stimmen, auf seinen Fall zutreffen würde. Zu Denzingers konkretem Fall will sich die Sprecherin nicht äußern – aus Datenschutzgründen.