Aus deutschen Reisepässen soll in Zukunft das Kürzel "geb." gestrichen werden. Foto: dpa

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs soll aus deutschen Reisepässen in Zukunft das Kürzel "geb." für "geboren" verschwinden. Das Urteil bezieht sich nur auf Reisepässe, nicht auf Personalausweise.

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs soll aus deutschen Reisepässen in Zukunft das Kürzel "geb." für "geboren" verschwinden. Das Urteil bezieht sich nur auf Reisepässe, nicht auf Personalausweise.

Luxemburg - Aus deutschen Reisepässen soll das Kürzel „geb.“ für „geboren“ bald verschwinden. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs reicht die Abkürzung nicht aus, um auch im Ausland eindeutig den Geburtsnamen zu erkennen (Rechtssache C-101/13 U). Die Richter befanden am Donnerstag in Luxemburg, dass neben dem Namen auch der Geburtsname in einem Feld erscheinen muss, das nicht nur in Deutsch, sondern auch noch in einer anderen Sprache (Französisch, Englisch oder Spanisch) bezeichnet wird.

Geklagt hatte ein Mann aus Karlsruhe, der einen anderen Nachnamen als seinen Geburtsnamen trägt. Er argumentierte, die Angabe „geb.“ führe zu Missverständnissen im Ausland. Das Urteil bezieht sich nur auf Reisepässe, nicht auf Personalausweise.