Der Traum vieler Reisenden: ein Sonnenuntergang am Meer. Foto: dpa

Das insolvente Unister-Portal Ab-in-den-Urlaub wirbt weiterhin mit Rabatten und Geld-zurück-Garantien. Verbraucherschützer raten zur Vorsicht.

Berlin - Wer könnte da widerstehen? „Happy Hour Angebote“. „100 Euro geschenkt“. „Nur 60 Minuten gültig“. „6 Prozent auf alle Pauschalreisen – nur noch bis Dienstag!“ So marktschreierisch versucht das insolvente Reiseportal Ab-in-den-Urlaub weiterhin Kunden im Internet zu ködern. Auf Webseiten läuft die Stoppuhr wie beim 100-Meter-Lauf. Motto: Letzte Chance für ein Super-Schnäppchen.

Hardselling nennen Experten fragwürdige Verkaufsmethoden, die vor allem auf schnelle Geschäfte zielen und weniger auf langfristige Kundenbeziehungen. Mit Letzterem könnte es bei Ab-in-den-Urlaub ohnehin schwierig werden. Denn Anfang September hat das Vermittlungsportal Insolvenz beantragt, ebenso wie mehr als ein Dutzend Firmen des Leipziger Pleite-Konglomerats Unister, das nach dem Tod von Gründer Thomas Wagner zusammengestürzt ist.

Wer auf die kunterbunten Reklame-Seiten von Ab-in-den-Urlaub klickt, findet allerdings alles beim Alten und keinen Hinweis, dass die Zukunft des Unternehmens immer noch völlig offen ist. Stattdessen wimmelt es nur so von Sonder- und Rabatt-Angeboten. Neukunden wurden sogar „Cashback-Voucher“ von 300 Euro angeboten.

Rückvergütungen sind umstritten

Für solche in der Branche durchaus umstrittenen Rückvergütungen sei offenbar „noch genügend Budget vorhanden“, kommentiert das Fachblatt „Touristik aktuell“ spöttisch. Auch mit Blick auf die Tatsache, dass die Mitarbeiter des Portals seit dem Insolvenzantrag ihr Geld von der Arbeitsagentur bekommen. Das vorläufige Überleben des Unternehmens sichern damit die Steuerzahler.

Wegen umstrittener Vertriebsmethoden stehen die Leipziger seit Jahren in der Kritik. Oft erst nach Gerichtsprozessen wurden intransparente und unzulässige Preisdarstellungen unterlassen, ebenso irreführende Gütesiegel und Zusatzangebote wie Reiseversicherungen, die Kunden trickreich mit Voreinstellungen untergeschoben wurden.

Auch wegen der Gutscheine von Ab-in-den-Urlaub gibt es seit Jahren Ärger. Rabatte von 50 oder 100 Euro sollen zum sofortigen Buchen animieren. „Nur so lange der Vorrat reicht“, heißt es auf den Webseiten. Erst im Kleingedruckten findet sich der wichtige Hinweis, dass der Nachlass nicht gleich bei der Buchung verrechnet, sondern erst bis zu 45 Tagen nach der Reise ausgezahlt wird. Wer also jetzt eine Reise für nächsten Sommer bucht, muss bis nächsten Herbst auf die Einlösung des Gutscheins warten. Ob Ab-in-den-Urlaub bis dahin noch existiert, ist freilich nicht garantiert.

Schon vor der Pleite kritisierten Verbraucherschützer, dass die Gutscheine gar nicht oder erst mit Verzögerung ausgezahlt wurden. Zahlreiche verärgerte Kunden beklagten sich über den teils monatelangen Verzug und die Hinhaltetaktik des Portals. Häufig sei niemand erreichbar gewesen, Anfragen nicht beantwortet worden. Für viele stehen nun die Chancen schlecht, überhaupt noch an ihr Geld zu kommen. Ansprüche, die vor dem Insolvenzantrag am 1. September aufgelaufen sind, könnten allenfalls noch nachrangig aus der Insolvenzmasse bedient werden - sofern dafür etwas übrig bleibt.

Immer mehr Reisebuchungen per Mausklick

Dennoch blieben Portale wie Ab-in-den-Urlaub gut im Geschäft. Denn immer mehr Reisen werden per Mausklick gebucht. Und bei Such- und Vergleichsportalen stehen die Unister-Angebote oft weit vorne. Denn zum einen beherrschen die Leipziger Internet-Profis die Tricks, wie man die Auswahlmechanismen nutzt. Zum anderen gab Unister bis zur Pleite hohe Millionensummen für Reklame mit Promis wie Ex-Nationalkicker Michael Ballack aus.

Verbraucherschützer raten weiter zur Vorsicht. „Jeder muss selbst entscheiden, ob er dem Unternehmen vertraut und dort Reisen bucht“, sagt Rechtsreferentin Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Die Gefahr bestehe, dass die geplante Sanierung nicht gelinge. Bei Gutscheinen, die seit dem 1. September 2016 ausgegeben werden, sehe Insolvenzverwalter Lucas Flöther die Auszahlung aber als gesichert an. Hier gebe es einen besonderen Schutz durch das Insolvenzrecht.

Generell sollten sich Verbraucher aber nicht von Gutscheinen zum Kauf verleiten lassen, warnt Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin: „Entscheidend sollte immer das Preis-Leistungsverhältnis sein, und dazu sollte man mehrere Anbieter vergleichen.“ Auch bei Pauschalreisen, so Klaar, seien die Unterschiede oft groß: „Das können laut Stiftung Warentest schon mal 500 Euro sein.“ Und solche Differenzen wiegt meist kein Gutschein auch nur annähernd auf.