Fotos vom Filderkrautfest im Oktober 2012. Foto: Leserfotograf tiffy

Die Europäische Komission hat entschieden: Das Filderkraut ist als regionale Spezialität nun ebenso geschützt wie die „Schwäbischen Maultaschen“, der „Schwarzwälder Schinken“ und die „Schwarzwaldforelle“.

München/Stuttgart - Das Filderkraut ist als regionale Spezialität nun ebenso geschützt wie die „Schwäbischen Maultaschen“, der „Schwarzwälder Schinken“ und die „Schwarzwaldforelle“.

Die Europäische Kommission hat nach einer Mitteilung vom Mittwoch für die regionale Spezialität aus Baden-Württemberg das Gütezeichen „geschützte geografische Angabe“ vergeben. Danach muss das „Filderkraut/Filderspitzkraut“ künftig auch wirklich aus der Filderebene bei Stuttgart kommen.

Bei dem Gütezeichen muss mindestens eine der Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung - im Herkunftsgebiet durchlaufen werden. Das Filderkraut ist eine Variante des Spitzkohls. In der Europäischen Union können Herkunftsbezeichnungen bei Lebensmitteln und Agrarprodukten EU-weit gegen missbräuchliche Nutzung geschützt werden. Die Liste umfasst inzwischen über 1000 Produkte.