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Die Basis für eine schwarz-grüne Koalition schwindet, das liegt auch am Thema Unikliniken.

Stuttgart - Sollte es je eine Basis für eine schwarz-grüne Koalition im Land gegeben haben, so bricht diese gerade auseinander. Zwischen beiden stehen nicht nur Stuttgart 21 und die Atomkraft - auch auf anderen Politikfeldern gibt es tiefe Gräben. Zum Beispiel bei den Unikliniken.

Die Landesregierung erntet mit ihrer Reform der vier landeseigenen Unikliniken massive Kritik bei den Grünen: "Der Gesetzentwurf stellt einen komplett falschen Ansatz dar und kann nicht an Einzelpunkten repariert werden", sagte die stellvertretende Fraktionschefin Theresia Bauer unserer Zeitung. Sie fordert Wissenschaftsminister Peter Frankenberg auf, diesen "als Ganzes" zurückzuziehen.

Für Krankenversorgung ist die Klinik zuständig

Sie reagiert damit auf einen Ministerratsbeschluss von September, der zwei wesentliche Änderungen vorsieht: Zum einen sollen die vier Kliniken in Tübingen, Ulm, Freiburg und Heidelberg komplett in die dortigen Universitäten eingegliedert werden. Zum anderen soll ein neues, übergeordnetes Aufsichtsorgan für alle vier Kliniken entstehen: eine sogenannte Gewährträgerversammlung, in die Landtag und Regierung ihre Vertreter entsenden.

Mit dem Zusammenschluss der Kliniken und der medizinischen Fakultäten zu sogenannten Körperschaften für Universitätsmedizin strebe die CDU-FDP-Koalition ab 2013 eine "noch engere Verzahnung von Krankenversorgung, medizinischer Forschung und Ärzteausbildung an", hat Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) die Reform kürzlich gerechtfertigt.

Bisher sind beide Institutionen zwar zur Kooperation verpflichtet, aber weitgehend selbständig: Lehre und Forschung obliegen der Uni, für die Krankenversorgung ist die Klinik zuständig. Wenn es nach den Grünen geht, bleibt dieses Kooperationsmodell auch künftig bestehen. Denn sie fürchten, dass sich die Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse verlangsamen, wenn künftig auch die Unis in den Kliniken mitreden.

Weg für eine schleichende Privatisierung der Kliniken ebnen

"Es wird keine handlungsfähige neue Einheit geschaffen, sondern eine Untergliederung der Universitäten", sagt Bauer. Die Universitäten würden zu Krankenhausträgern gemacht und damit für Aufgaben in Haftung genommen, die sie "mit hoher Wahrscheinlichkeit überfordern".

Als Beispiel führt sie das Genehmigungsverfahren eines Klinik-Wirtschaftsplans an, der künftig sieben verschiedene Gremien durchlaufen muss: zunächst den Vorstand der neuen Körperschaft für Universitätsmedizin (KUM), sodann den Vorstand der Uni, den Fakultätsrat der KUM, den KUM-Aufsichtsrat, den Aufsichtsrat der Uni und schließlich die Gewährträgerversammlung. Das allerletzte Wort hat das Wissenschaftsministerium. In welcher Abfolge das passiert, hält Bauer ebenso für ungeklärt wie die Frage, was passiert, wenn ein Gremium die Zustimmung verweigert: "Es darf daher mit Recht bezweifelt werden, ob derart schwerfällige Organisationsstrukturen überhaupt praktikabel sind."

Aber auch an der zweiten Reformsäule, die Einrichtung einer klinikübergreifenden Gewährträgerversammlung, lässt die Heidelberger Politikerin kein gutes Haar. Während die Regierung in diesem neuen Gremium eine Stärkung der Landesverantwortung sieht, da strategische Fragen wie die Wirtschaftlichkeit oder die Beteiligung an Privatunternehmen besser kontrolliert werden könnten, werten die Grünen dies als Eingriff in das operative Geschäft und Entmündigung der Kliniken.

Weg für eine schleichende Privatisierung der Kliniken ebnen

Anlass, diese an die kurze Leine zu nehmen, hätte das Land allerdings sehr wohl. So kam etwa Freiburg wegen der Dopingmedizin und dem Skandal um den Chirurgen Hans Peter Friedl in Verruf. Doch Bauer hält dem Wissenschaftsminister vor, er habe in diesen Fällen bestehende Kontrollmöglichkeiten zu wenig genutzt. Die neue Konstruktion stelle das Ministerium bei allen Entscheidungen stets an die oberste Stelle.

Den tieferen Grund für die Reform vermutet Bauer im Wunsch der Koalition, den Weg für eine schleichende Privatisierung der Kliniken zu ebnen. Die Grundlage dafür habe die Regierung bereits mit einer Gesetzesänderung vom Mai geschaffen, sagt die Politikerin: Damals verankerte die Regierung in einem Gesetz über den Hochschulzugang von Meistern den Passus, dass Privatfirmen mit hoheitlichen Aufgaben und Befugnissen einer Uniklinik "beliehen" werden können. Bauer: "Solche Vorhaben der Teilprivatisierung von Aufgaben in Krankenversorgung, Forschung und Lehre sind seither gesetzlich möglich, wenn der Wissenschaftsminister dies genehmigt und wenn das Einvernehmen mit dem Wissenschaftsausschuss hergestellt wird."

Aus Grünen-Sicht gibt es jedoch keinen Bedarf, die Unikliniken zu privatisieren, denn diese gehörten zu den Kernaufgaben des Landes. Um das Verhältnis von Universität und Uniklinik neu zu regeln, hält sie es für besser, das alte Kooperationsmodell weiterzuentwickeln. So soll den Kliniken zum Beispiel die Entscheidungsgewalt über Bauprojekte übertragen werden.

Der Gesetzentwurf befindet sich noch bis Ende Oktober in der Anhörung. Er soll noch in dieser Legislaturperiode vom Landtag verabschiedet werden.