Das Gesetz zum Mutterschutz wird reformiert. (Symbolfoto) Foto: dpa

Am Donnerstag soll die Reform des jahrzehntealten Mutterschutzgesetzes im Bundestag beschlossen werden. Arbeitsverbot, Arbeitszeiten, Stillzeit: Hier lesen Sie, welche Änderungen es geben wird.

Berlin - Das 65 Jahre alte Mutterschutzgesetz wird reformiert. Unter anderem sollen die Arbeitszeitbeschränkungen für Schwangere flexibler werden. Der Gesetzentwurf wurde bereits im vergangenen Mai vom Kabinett beschlossen, geriet dann aber wegen strittiger Details vorübergehend ins Stocken. Für Donnerstagabend wurde er zur Schlussabstimmung auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt. Ein Überblick:

Ausweitung auf Schülerinnen und Studentinnen

Auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen, die ein Kind bekommen, gilt künftig der Mutterschutz. Sie können während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden.