Nach langen Verhandlungen verkündet Kanzlerin Angela Merkel zusammen mit Ministerpräsidenten und dem Finanzminister das Ergebnis. Foto: dpa

Künftig sollen alle Länder bessergestellt werden. An die Stelle des Länderfinanzausgleichs tritt ein neues System. Baden-Württemberg erhält jährlich 960 Millionen Euro mehr.

Berlin - Nach mehr als zweijährigem Ringen haben sich Bund und Länder auf die Reform der föderalen Finanzbeziehungen verständigt. Von 2020 an können alle Länder mit mehr Geld vom Bund rechnen. Zur Reform gehört, dass der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form abgeschafft wird. An seine Stelle tritt ein neues Umverteilungssystem. Die Länder zeigten sich erfreut über das Ergebnis. Sie setzen ihre Forderung trotz des Widerstands von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) durch. Hamburgs Regierender Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sprach von einem „guten Tag für den deutschen Föderalismus“. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte, ein großes Stück Arbeit liege hinter den Beteiligten. Unzufrieden zeigte sich Finanzminister Schäuble. Er gibt der Reform nur die Note befriedigend. Was die Vereinbarung Bund und Länder bedeutet, zeigt ein Überblick.

Warum ist die Reform nötig?

Die Neuordnung ist notwendig, weil im Jahr 2019 der Solidarpakt II für Ostdeutschland sowie der Länderfinanzausgleich ausläuft. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder wollten vor der Bundestagswahl 2017 Klarheit schaffen, wie es ab 2020 weitergeht. Mit dem Durchbruch nach zähen Verhandlungen erhalten Bund und Länder Planungssicherheit für das nächste Jahrzehnt. Um den neuen Finanzpaket umzusetzen, ist eine Grundgesetzänderung notwendig. Das neue Modell für die Finanzbeziehungen ist unbefristet, kann aber ab 2030 gekündigt werden.

Was bedeutet die Einigung für die Länder?

Alle Länder erhalten vom Bund ab 2020 mehr Geld. Insgesamt überweist der Bund von diesem Zeitpunkt an 9,5 Milliarden Euro pro Jahr mehr. Die Summe erhöht sich bis 2030 auf etwa 13 Milliarden Euro. Die Länder haben sich damit auf ganzer Linie durchgesetzt. Die jetzt beschlossene Reform geht auf einen Vorschlag der Ministerpräsidenten von Dezember 2015 zurück. Die Bundesregierung wollte ursprünglich nur 8,5 Milliarden Euro überweisen. Der Bund konnte sich mit Forderungen nach strukturellen Veränderungen wie beispielsweise einer strengeren Haushaltskontrolle nicht durchsetzen. Es wird nur festgeschrieben, dass der Stabilitätsrat überwachen soll, ob die Länder die Schuldenbremse einhalten. Bisher ist der Stabilitätsrat vor allem für den Bund zuständig. Dieser Korrektur wird keine große Bedeutung beigemessen. Festgeschrieben wird auch, dass der Bundesrechnungshof gemeinsame Finanzierungen von Bund und Ländern überprüft.

Wie viel Geld gibt es im Einzelnen mehr?

Baden-Württemberg kann nach dem Finanztableau, das unserer Zeitung vorliegt, ab 2020 rund 960 Millionen Euro pro Jahr mehr erwarten. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte: „Endlich ist der Gordische Knoten zerschlagen.“ Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) erklärte, die Erwartungen des Landes seien unter finanziellen Gesichtspunkten erfüllt worden. Für Nordrhein-Westfalen gibt es 1,4 Milliarden Euro zusätzlich. Bayern kann 1,35 Milliarden Euro mehr erwarten. Thüringen bekommt neue Mittel von 470 Millionen Euro. Den Ländern Saarland und Bremen werden außerdem noch Zinshilfen in Aussicht gestellt, die jeweils 400 Millionen Euro pro Jahr betragen.

Entfällt der Länderfinanzausgleich ganz?

Der Länderfinanzausgleich in seiner bisherigen Form fällt weg. Das war ein wichtiges Ziel für die Geberländer, zu denen Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gehören. Künftig wird es eine veränderte Form des Finanzausgleichs geben. Der bisherige Vorwegausgleich bei der Umsatzsteuer, der sich nach der Zahl der Einwohner richtet, wird stark verändert. Länder wie Nordrhein-Westfalen sind der Ansicht, dass dieser Vorwegausgleich nicht die wahre Wirtschaftskraft des Landes widerspiegelt. Die Steuerkraft der großen Unternehmen geht in diese Form des Ausgleichs kaum ein. Künftig findet der Finanzausgleich über die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens statt. Es bleibt bei dem Prinzip, dass finanzschwache Länder Geld aus dem Topf erhalten und die starken Länder einzahlen. Da sich dieser Transfer über die Umsatzsteuer vollzieht, ist er wenig transparent. Der Bund zahlt rund vier Milliarden Euro zusätzlich in den Umsatzsteuertopf ein. Davon sind 2,6 Milliarden Euro fest. Die übrigen 1,4 Milliarden Euro steigen in den nächsten Jahren gemäß der wirtschaftlichen Entwicklung an. Mit der Einigung werden die Geberländer Bayern und Hessen, die gegen den Länderfinanzausgleich geklagt haben, ihre Klagen zurückziehen.

Was bedeutet dies für den Bund?

Während die Länder gewinnen, zahlt der Bund mehr Geld ins System ein. Die Mittel dafür stammen aus dem Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag, der schrittweise von 2020 bis 2030 auf null reduziert werden soll. Der Solidarpakt für Ostdeutschland läuft zwar aus, es wird aber weiterhin eine Förderung für die neuen Länder geben. Erreicht wird dies dadurch, dass der Bund eine neue Förderung mit der Bezeichnung „Gemeindefinanzkraftzuweisungen“ schafft. Davon profitieren fast ausschließlich die neuen Länder. Sie erhalten auf diesem Weg 1,5 Milliarden Euro zusätzlich – mit steigender Tendenz. Mit der Reform steigt der Bund beteiligt sich der Bund stärker an der Aufgabe daran, die Finanzkraft der Länder auszugleichen. Bisher finanzierten die Länder den Finanzausgleich zu 80 Prozent und der Bund steuerte 20 Prozent bei. Künftig sind die Länder nur noch mit zwei Drittel beteiligt, ein Drittel schießt der Bund zu. Gegen diese Verschiebung hatte sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hartnäckig gewehrt – erfolglos.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.laenderfinanzausgleich-kretschmann- will-reden-statt-klagen.27b23d7d-ae59-467f-9b74-9822d04ce899.html