Die Alternative für Deutschland darf am Sonntag im Henkel-Saal in Düsseldorf ihren Wahlkampf-Auftakt abhalten. Foto: dpa

Die Alternative für Deutschland darf ihren Wahlkampfauftakt im Düsseldorfer Henkel-Saal abhalten. Der Saal-Betreiber war kurzfristig vom Vertrag zurückgetreten, die AfD klagte dagegen und bekam vor Gericht Recht.

Düsseldorf - Die AfD hat sich vor Gericht einen Saal für den Auftakt ihres Bundestagswahlkampfs in Nordrhein-Westfalen erstritten. Am Freitag erließ das Amtsgericht in Düsseldorf eine einstweilige Verfügung zugunsten des örtlichen AfD-Kreisverbands. Damit kann die Kundgebung mit Spitzenkandidatin Alice Weidel wie geplant an diesem Sonntag (18.00 Uhr) im traditionsreichen Düsseldorfer Henkel-Saal über die Bühne gehen. Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

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Sorgen um den Ruf des Hauses

Der Henkel-Saal ist ein beliebter Veranstaltungsort vor allem für den Düsseldorfer Karneval und rheinisches Brauchtum. Der Saal-Betreiber war kurzfristig vom Vertrag mit dem Düsseldorfer AfD-Kreisverband zurückgetreten. Begründet hatte die Gesellschaft das vor allem mit möglichen Konflikten durch Gegendemonstrationen, mit einer Fürsorgepflicht für Mitarbeiter und Besucher und einer Gefährdung des Rufs des Hauses. Dem folgte das Gericht im Eilverfahren nicht. Eine vertraglich relevante Bedrohung der Sicherheitslage bestehe derzeit nicht, begründete das Gericht seine Entscheidung. Es sei im Vorfeld auch keine Demonstration angekündigt worden.

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