Stein des Anstoßes: Der Bundesadler im Logo des Deutschen Fußballbundes Foto: dpa

Der Deutsche Fußballbund verbot der Handelskette Real, Produkte mit dem DFB-Adler zu verkaufen. Jetzt geht Real zum Gegenangriff über.

Stuttgart - Die Abgeordneten im Berliner Bundestag nennen ihn nur spöttisch „fette Henne“: den etwas füllig geratenen Bundesadler, der direkt hinter dem Rednerpult im Plenarsaal des Reichstags hängt. Dass der Adler jetzt Gegenstand eines Rechtsstreits geworden ist, dürfte dem Wappentier noch weniger gefallen als das Gespött der Politiker. Konkret streiten sich derzeit die Supermarktkette Real und der Deutsche Fußballbund (DFB) um das Logo der deutschen Fußball-Nationalmannschaft. Auch sie verwendet bekanntlich den Adler – ihrem Einsatzgebiet angemessen allerdings in einer athletischeren Variante als das Parlament.

Der DFB hat das kreisrunde Logo beim Deutschen Markenamt in München 2013 als Marke schützen lassen. Ungeachtet dessen verkaufte Real in seinen Märkten im Frühjahr Autofußmatten und Fußball-Fanbekleidung, die mit dem Logo bedruckt waren. Der DFB stoppte den Verkauf im Eilverfahren, da der Verband seine Markenrechte verletzt sah. Mit Erfolg: Anfang Juni musste die Handelskette die Artikel wieder aus ihren Regalen nehmen. Die Anwälte von Real haben gegen das Verbot zwar Widerspruch am Münchner Landgericht eingelegt, eine Entscheidung der Richter wird aber erst für den 7. August erwartet, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Doch damit nicht genug: Um dem Verfahren die rechtliche Grundlage zu entziehen, legt Real nach und will den Markenschutz des Logos kippen. Das Unternehmen ist der Meinung, dass „das Symbol des Bundesadlers nicht alleine zugunsten des DFB für dessen Geschäfte monopolisiert werden darf“, sagte eine Sprecherin der Düsseldorfer Metro-Tochter unserer Zeitung.

Tatsächlich ist Ende vergangener Woche beim Deutschen Markenamt in München ein sogenannter Löschungsantrag für die Wort-Bildmarke des DFB eingegangen, wie ein Sprecher bestätigt. Mit so einem Antrag können bereits eingetragene Marken wieder aus dem Register des Markenamtes entfernt werden, wenn ein „absolutes Schutzhindernis“ vorliegt. Sprich: ein Grund, weswegen eine Marke nicht geschützt werden kann. Zum Beispiel, weil sie irreführend erscheint, aus Gründen der „Bösgläubigkeit“ eingetragen wurde, oder – hier entscheidend – ein  staatliches Hoheitszeichen verwendet. Dies verbietet Paragraf 8 des deutschen Markengesetzes. Es ist anzunehmen, dass die Anwälte von Real sich auf diesen Passus beziehen, äußern wollten sie sich dazu nicht .

Anders als der DFB, der den Ball am Mittwoch bewusst flach hielt. DFB-Mediendirektor Ralf Köttker: „Wir sehen einer rechtlichen Auseinandersetzung mit größter Gelassenheit entgegen, weil es sich beim DFB-Adler um ein historisches Verbandswappen handelt, das klaren Bestandsschutz genießt.“

Ein Wappen, das dem DFB bares Geld bringt. Vor allem, seit über dem Logo noch ein vierter Stern prangt für den Gewinn der vierten Weltmeisterschaft. Werbepartner wie Mercedes-Benz, Adidas oder Lufthansa zahlen jährlich rund 60 Millionen Euro für das Recht, sich im Glanz des DFB-Logos zu sonnen. Allein auf den Trikothersteller Adidas entfallen geschätzte 25 Millionen Euro. Grund genug für den DFB, seinen Adler gegen Angriffe zu verteidigen.