Nazis raus: Zumindest, was die Autonomen Nationalisten angeht, könnte sich die Forderung dieser Göppingerin erfüllen Foto: dpa

Auch wenn der Verhandlungstermin gegen vier Neonazis vor dem Stuttgarter Landgericht noch auf sich warten lässt, scheint es bereits weitergehende Bestrebungen zu geben, die rechtsextreme Gruppe als verfassungsfeindlich einstufen zu lassen.

Göppingen - Trotz einer ganzen Reihe von Straftatvorwürfen, die von Sachbeschädigung bis zur gefährlichen Körperverletzung reichen, gestaltet sich das juristische Vorgehen gegen die rechtsextremen Autonomen Nationalisten schwierig. Obwohl das Ermittlungsverfahren gegen vier beschuldigte Neonazis vonseiten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg seit einiger Zeit abgeschlossen ist und die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage erhoben hat, wird es wohl noch einige Zeit dauern, bis vor dem zuständigen Landgericht verhandelt werden kann.

Noch komplizierter, als das Verfahren gegen die vier Männer im Alter zwischen 22 und 33 Jahren vollends auf den Weg zu bringen, ist es allerdings, die Gruppe insgesamt wegen möglicherweise verfassungsfeindlicher Umtriebe zu verbieten. Entsprechende Bestrebungen soll es, nach Informationen unserer Zeitung, jedoch bereits geben, auch wenn es vonseiten des baden-württembergischen Innenministeriums (IM) dafür keine direkte Bestätigung gab. Der IM-Pressesprecher Andreas Schanz betonte gegenüber unserer Zeitung lediglich, dass man zu laufenden Verbotsverfahren generell keine Auskünfte gebe.

Sein Kollege Günter Loos ergänzte, „dass Vereinsverbote generell an enge rechtliche Voraussetzungen gebunden sind“. So müsse der Zweck oder die Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen, sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. „Zudem müssen die Straftaten direkt dem Verein und nicht nur einzelnen Mitgliedern zugerechnet werden können“, fügte Loos hinzu. Seien diese Voraussetzungen nachzuweisen oder lasse sich eine aggressiv-kämpferische Haltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung belegen, könne ein Verbot ausgesprochen werden.

Konkret zu den Autonomen Nationalisten wollte sich Loos ebenfalls nicht äußern, sagte aber, dass die Behörden in dieser Sache sicher nicht untätig seien. „Da muss aber aus vielen Mosaiksteinen ein Bild zusammengesetzt werden, das nach der Verbotsverfügung und einem zu erwartenden Widerspruch gerichtsfest ist“, sagte er. Schließlich habe ein derartiges Verbot, das im Polizeirecht verankert sei, weitreichende Konsequenzen. „Diese reichen von der Beschlagnahme des Vereinsvermögens bis zu dem Punkt, dass Symbole oder Publikationen der Gruppierung nicht mehr verwendet werden dürfen“, ergänzte er.

Abgewartet wird dabei wohl zunächst einmal, wie der Prozess gegen die vier Angeklagten, zu denen auch der Göppinger Daniel Reusch, bis vor einiger Zeit Landesvorsitzender der Partei Die Rechte, gehört, verläuft. Da zwei der mutmaßlichen Rädelsführer aktuell noch in Untersuchungshaft sitzen, liegen die Akten momentan beim Oberlandesgericht Stuttgart (OLG), weil dort über die Fortdauer der Haft entschieden werden muss. Das kann, nach den Worten von OLG-Sprecher Thilo Rebmann, durchaus „noch etwas dauern“, da sich der zuständige 4. Strafsenat erst einmal durch „einen Berg aus insgesamt 69 Aktenordnern kämpfen muss“.

Parallel dazu wurden vom Landgericht Stuttgart, wie dessen Sprecher Reiner Skujat erklärte, die Anklagen den Beschuldigten schon zugestellt. Diese hätten nun innerhalb einer sogenannten Einlassungsfrist die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. „Zu einem möglichen Verhandlungsbeginn vor unserer 18. Kammer kann ich deshalb noch nichts sagen“, fuhr er fort.

Derweil schießen auf den einschlägigen Internetseiten sowohl in der rechtsextremen wie auch in der linksautonomen Szene die Spekulationen ins Kraut. So heißt es in einigen Blogs, dass Daniel Reusch der Neonaziszene den Rücken gekehrt habe und sich bereits in einem staatlichen Aussteigerprogramm befinde. Auch sollen seine jetzt anscheinend nur noch ehemaligen Kameraden bereits wüste Drohungen gegen den 22-Jährigen, der sie nach ihrem Kenntnisstand in der Untersuchungshaft verraten hat, ausgestoßen haben.

Eine behördliche Bestätigung, weder für die eine noch für die andere Behauptung, ist allerdings nicht zu bekommen. Bejaht wurde indes von verschiedenen Seiten, dass sich zwei der vier Beschuldigten inzwischen wieder auf freiem Fuß befinden.