Der Staatsanwalt sieht sich rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt. Foto: dpa

„Stasi-SPD“, „Volksverräter“ und „Bundeszensurminister“ – mit derlei Begriffen machte der Beamte im Netz auf sich aufmerksam. Und er ist nicht der erste Freiburger Jurist, der durch rechtslastige Kommentare auffällt.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat ein Disziplinarverfahren gegen einen Beamten der eigenen Behörde eingeleitet: Thomas Seitz (48), Staatsanwalt in der Abteilung 5, zuständig für Verkehrsdelikte, Landtagskandidat der „Alternative für Deutschland“ (AfD) im Wahlkreis Lahr, steht unter dem Verdacht, gegen beamtenrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben. Dies bestätigte ein Sprecher der Freiburger Behörde. Seitz sei zu einer Stellungnahme wegen seiner Äußerungen im Sozialen Netzwerk Facebook aufgefordert worden. Der Beschuldigte will wegen des laufenden Verfahrens keine Stellung nehmen.

Im Raum steht der Vorwurf, Seitz habe gegen das „Mäßigungsgebot“ verstoßen. Danach müssen Beamte „sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“. Bei einer politischen Betätigung haben sie „Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren“.

Der Staatsanwalt schimpft auf „Volksverräter“ und „Systemlinge“

Staatsanwalt Thomas Seitz wäre fast für die AfD in den Landtag eingezogen. Foto: privat

Auf zwei Facebook-Konten veröffentlicht Seitz seine Ansichten. Auf dem einen erscheint er im schwarzen Anzug und silbernem Parteiabzeichen, das rote Strafrechtsbuch in den Händen. Im anderen Konto mit dem Zusatz AfD höhnt Seitz über den Staat, die politischen Parteien und deren Repräsentanten. Die „erbärmlichen Systemlinge in den Altparteien“ (12. Juni), der „Volksverräter’“ (28. Juni) und „bunteste Gauckler dieser Republik“ (29. Mai), die „SPD-Stasi von Bundeszensurminister Maas“ (18. Juni). Kurzum: „Das Deutschland der korrupten Altparteien ist ein einziger Augias-Stall die AfD ist der Herkules, der ihn ausmistet #Kärcher“ (24.April).

Schon vor der Landtagswahl im März hatte Seitz Bundeskanzlerin Merkels Politik als „Auftakt zur Vernichtung des Deutschen Volkes“ (1. März) bezeichnet. Er verbreitet Stellungnahmen der „Patriotischen Plattform“ der AfD um Björn Höcke, teilt völkische und nationale Botschaften eines der „Brothers Legion Germany“ angehörenden Rockers oder der „identitären“ Plattform „Freitum“. Seitz gehörte vor dem Eintritt in die AfD der rechtsextremen Kleinstpartei „Die Freiheit“ an. Im Landtagswahlkampf setzte Seitz im Wahlkreis Lahr auf die Fremdenfeindlichkeit von Spätaussiedlern aus der ehemaligen Sowjetunion. In deren Wohngegenden erzielte die AfD Ergebnisse von bis zu 30 Prozent. Seitz selbst verfehlte den Einzug in den Landtag bei der Zweitauszählung um ganze zwei Stimmen.

Häufung rechtslastiger Juristen in Freiburg

Seine Eignung als Staatsanwalt ist schon zuvor öffentlich angezweifelt worden. In Freiburg haben im März 23 Rechtsanwälte in einer Erklärung die Staatsanwaltschaft zum Handeln aufgefordert. Weil Seitz den Islam verunglimpfe und Politiker des Landesverrats bezichtige, müssten Mandanten mit Migrationshintergrund befürchten, dass er ihnen „nicht unvoreingenommen entgegentritt“. Es gebe im Gerichtsverfassungsgesetz „Regeln, wonach Staatsanwälte, bei denen eine Voreingenommenheit zu fürchten ist, entsprechende Verfahren nicht zu führen haben“.

Die Häufung rechtslastiger Juristen in Freiburg ist auffällig. Schlagzeilen macht auch der Burschenschafter und Rechtsanwalt Dubravko Mandic, Mitglied im Schiedsgericht des AfD-Landesverbands, der offen für die Zusammenarbeit mit der völkischen „identitären“ Bewegung eintritt. Den Anwalt Oliver Kloth, Vorstandsmitglied der AfD im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, darf ein linker Radiosender nach einer Gerichtsentscheidung weiterhin „rassistischen Anwaltsredner“ nennen.