Rechnen ist für Rechenschwache eine demotivierende Aufgabe Foto: dpa-Zentralbild

Eine Rechenschwäche wird bei Schülern oft erst spät erkannt. Das schließt Kinder gelegentlich von höheren Schul- oder gar von Berufsabschlüssen aus. Eine Diagnose ist hilfreich, eine Therapie möglich.

Stuttgart - Für die Hausaufgaben in Mathematik brauchte Mia (Name geändert) schon in der ersten Klasse länger als ihre Freundinnen und Freunde. Klar hat sie begriffen, dass beim Zählen 5 nach 4 kommt, aber nicht, warum.

„Wenn Kinder intelligent sind, gut von ihren Eltern betreut werden und sich Dinge gut merken können, lernen sie vieles auswendig. Dadurch bleibt das Problem länger verborgen“, sagt Adelheid Müller, Vorstandsfrau von Blickwechseln e. V. Der gemeinnützige Verein bietet Sprechstunden, Info-Veranstaltungen und Therapien für Kinder mit Teilleistungsschwächen an.

Dass bei einem Kind erst in der sechsten Klasse eine Rechenschwäche erkannt wird, ist deshalb nicht einmal so selten. Die Kinder haben bis dahin viel Frustration, unter Umständen auch Demütigungen erfahren. „An vielen Schulen hält sich die Einschätzung hartnäckig: Wer 1 und 1 nicht zusammenzählen kann, ist faul oder dumm“, sagt die Vorsitzende des Gesamtelternbeirats der Stuttgarter Schulen. „Den Eltern sagt man: Das Kind muss mehr üben, und lässt sie ansonsten sehr allein.“

Lehrer stehen Schwächen oft hilflos gegenüber

Der Gesamtelternbeirat hat deshalb im vergangenen Jahr eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema organisiert; 80 Eltern, Lehrerinnen und Betreuerinnen aus der Ganztagsschule kamen. Viele Pädagogen hätten bekannt, dass sie einer Rechenschwäche oder auch Dyskalkulie hilflos gegenüberstehen und zu wenig über Hilfsmöglichkeiten, Beratungsstellen und rechtliche Aspekte wüssten, im Lehramts-Studium sei das Thema Rechenschwäche nur ein Randaspekt. Angelika Schedel vom Verein Blickwechseln bestätigt: „Die neurokognitiven Hintergründe der Rechenschwäche sind bei Lehrern nicht überall bekannt.“

Zahlen zerlegen – das ist das beherrschende Thema in der ersten Grundschulklasse: 10 setzt sich zusammen aus „9 plus 1“ oder „8 plus 2“ oder „5 plus 4 plus 1“. „Rechenschwache Kinder rechnen mit Nummern, kennen die Ziffern, aber sie können die Quantität nicht erfassen“, erklärt Angelika Schedel. So sei beispielsweise bei der Zahl elf „eine 1 wie die andere 1“. Es kommt nicht zur Abstraktion quantitativer Beziehungen, „die Kinder wissen nichts vom Wert einer Zahl, ob 4 größer oder kleiner ist als 5, oder ob 5 länger ist als vier“. Schuld daran sind Hirnregionen, die zu wenig trainiert sind.

Kindern einen inneren Grund zum Rechnen liefern

Es gibt dreierlei Hirnregionen, die zum Rechnen befähigen: Eine Region, in der die Ziffernvorstellung entsteht (eine 1 ist eine 1), eine Region, in der die Sprachvorstellung über Zahlen entsteht (eins, elf, zweiundzwanzig), und eine Region, in der abstrahiert wird, in de die quantitative Vorstellung entsteht (5 ist länger, schwerer, größer als 4). „Diese Region wird nicht dadurch gefördert, dass man mehr oder öfter Übungsaufgaben mit den Kindern macht, sondern allein dadurch, dass man den Kindern einen inneren Grund liefert, das Abstraktionsvermögen zu bemühen“, sagt Adelheid Müller – egal, in welchem Alter. Mia soll beispielsweise herausfinden, ob die Gummibärchen gerecht verteilt worden sind: Alle haben drei Gummibärchen vor sich liegen, nur Mia selbst hat bloß zwei abbekommen.

Dyskalkulie kann als Teilleistungsschwäche anerkannt werden. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein (siehe Info-Kasten). Doch nicht immer ist das gut für das Kind, geben Müller und Schedel zu bedenken: „Wer bei der Mathe-Arbeit vor einem leeren Blatt sitzt, dem nützt auch kein Zeitbonus, und wer mehr Arbeitsmaterial als die Mitschüler benützen darf, ist schnell in der Außenseiterrolle.“ Unabhängig davon ist das Training unter professioneller Leitung immer möglich und wird unter Umständen vom Jugendamt (zur Wiedereingliederung bei seelischer Behinderung), vom Sozialamt (aus dem Bildungs- und Teilhabepaket) oder dem Jobcenter (bei Ausbildungsabbrechern und möglicher Wiedereingliederung) bezahlt.

Problem potenziert sich

Wer sein Kind der Begutachtung diverser Gremien nicht aussetzen will, muss aus eigener Tasche bezahlen. Besser wäre eine Förderung an der Schule, meint Diplom-Psychologin Petra Eitelbuß von der Schulpsychologischen Beratungsstelle im Staatlichen Schulamt, „aber dazu brauchen die Schulen mehr Personal, da gibt es noch Entwicklungsbedarf.“ Denn wenn schon einfache Rechenoperationen nicht verstanden werden, wird das Problem immer größer. „Drei bis sechs Prozent eines Jahrgangs haben eine Rechenschwäche, Mädchen im Verhältnis 3:2 zu Jungs“, sagt Petra Eitelbuß. Bei jährlich rund 5000 Erstklässlern sind das in Stuttgart 150-300 Kinder. Eine Statistik gibt es nicht.

Die Therapeuten raten, schon im Kindergartenalter das Abstraktionsvermögen herauszufordern: Das Spielzeug auf dem Schrank deponieren, so dass die Kinder überlegen müssen, wie sie da rankommen und dabei Höhen kennenlernen. Die Wäsche aufhängen. Eine Hütte bauen. Den Tisch decken. „Je weniger mühelos greifbar ist und je größer die quantitativen Herausforderungen, desto mehr hilft das einem Kind“, sagt Adelheid Müller.

Der Weg zur Gewissheit

Teilleistungsschwächen können sich beim Lesen und Schreiben (als Lese-Rechtschreibschwäche LRS) oder beim Rechnen (als Rechenschwäche oder Dyskalkulie) bemerkbar machen.

Anders als bei LRS kann die Schwäche im Rechnen bei der Notengebung nicht berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen ist festgelegt in der Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf von 2008. Möglich ist nur ein Nachteilsausgleich, wenn die Mathematikleistung länger als ein halbes Jahr unterdurchschnittlich und damit unter der Note 4 bleibt.

Nachteilsausgleich kann in Form einer Anpassung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten, der Nutzung von besonderen technischen und didaktisch-methodischen Hilfen oder der individuellen Gewichtung von schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen gewährt werden. Ein Nachteilsausgleich muss von der Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung beschlossen werden und ist laut Verwaltungsvorschrift nicht auf die Grundschule beschränkt. Die Schulen verlangen dazu Testergebnisse oder die Diagnostik einer Beratungslehrkraft oder der Schulpsychologischen Beratungsstelle; diese sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht. Freie Institute erheben in der Regel eine Gebühr für die Diagnostik. Eine Diagnose im Sinne einer umschriebenen Entwicklungsstörung darf nur vom Kinder- und Jugendpsychiater gestellt und sollte von der Krankenkasse bezahlt werden.

Die Schulpsychologische Beratungsstelle empfiehlt, dass Eltern beim Verdacht auf Rechenschwäche zuerst mit der Mathematiklehrkraft sprechen, dann mit einer Beratungslehrkraft. Dem folgt in der Regel eine Diagnostik durch diese. In sehr komplexen Fällen, bei bereits belastetem Verhältnis zwischen Elternhaus und Schule oder wenn die Beratungslehrkraft auch die Klassenlehrkraft ist, sollen sich Eltern an die Schulpsychologische Beratungsstelle wenden.

Weiterführende Informationen beim Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie BW e.V. unter www.legasthenie-lvl-bw.de und bei der Elterninitiative zur Förderung rechenschwacher Kinder, www.ifrk-ev.de (czi)