Ein Mitarbeiter des Zollamts zeigt beschlagnahmte Plagiate der Uhrenmarken Ferrari und Breitling Foto: dpa-Zentralbild

Zollbeamte können Reisende mit gefälschten Markenprodukten Bußgelder verordnen – Schlimmstenfalls droht ein Strafverfahren.

Stuttgart - Wer bei der Schnäppchenjagd im Sommerurlaub auf Produktfälschungen hereinfällt oder diese gezielt kauft, muss sich auf Probleme mit Polizei und Zoll einstellen. In Deutschland ist der geschäftliche Handel mit Plagiaten, nicht aber der private Besitz unter Strafe gestellt.

Trotzdem sollten Urlauber vorsichtig sein, sagt der Sprecher des Stuttgarter Hauptzollamts, Thomas Seemann, den Stuttgarter Nachrichten: „Sobald der Verdacht besteht, dass die Fälschungen nicht für den privaten Gebrauch bestimmt sind, können sie kassiert werden.“ 2013 beschlagnahmte die Bundeszollverwaltung 3 926 900 Plagiate wie Sonnenbrillen, Taschen und Pflegeprodukte im Wert von 134 Millionen Euro.