Fette Beute hatten sich die Räuber erhofft, stattdessen gehen sie nun hinter Gitter. Foto: dpa

Das Trio, das bei einem Überfall auf die McDonalds-Filiale in Weinstadt im Januar 2015 leer ausging, muss für Jahre hinter Gitter. Zwei der Verurteilten, die rund 22 000 Euro erbeutet hatten, wurden kurz nach dem Überfall von Komplizen brutal abgezockt.

Weinstadt - Viereinhalb Jahre Haft für den 26-jährigen Haupttäter, drei Jahre und neun Monate für seinen 25-jährigen Komplizen und zwei Jahre und neun Monate für den Mann, der ihnen einen Tipp gegeben hatte: Der Überfall auf eine McDonald’s-Filiale in Weinstadt-Endersbach vor gut einem Jahr hat Mittwoch vor dem Stuttgarter Landgericht harte Strafen für drei Täter nach sich gezogen. Sie hatten durch ihre Tat nichts gewonnen, müssen aber nun hinter Gitter wandern.

„Es war ein ungewöhnlicher Fall, den wir hier verhandelt haben“, sagte der Vorsitzende Richter der 8. Strafkammer zu Beginn der mündlichen Urteilsbegründung. Denn die beiden Räuber wurden nur wenige Augenblicke nach dem Überfall in der Nacht auf Montag, 12. Januar 2015, mit brutaler Gewalt um ihre Beute von rund 22 000 Euro gebracht.

Die Räuber werden nach ihrem Coup selbst überfallen

Jene, die ihnen das Geld abjagten, sind bereits in einem weiteren Prozess verurteilt worden (wir berichteten). Der Fluchtfahrer des Duos, der in der Nähe mit dem Auto wartete, hatte in der Zwischenzeit andere Pläne geschmiedet und heimlich einen weiteren Mann angeheuert. Dieser wartete, versteckt an der Außenseite eines Supermarktes und mit einem Baseballschläger bewaffnet, auf die Rückkehr der beiden. Mit einem schweren Drehmomentschlüssel schlug der Fluchtfahrer dem 26-Jährige unvermittelt gegen den Kopf, sein Komplize verfehlte dagegen den 25-Jährigen, den er außer Gefecht setzen sollte. Dieser rannte davon, der Mann mit dem Baseballschläger hinterher, er konnte ihn jedoch nicht einholen. Der Fahrer trat dem am Boden liegenden 26-Jährigen noch mit dem Fuß in die Seite, was zu einer Prellung der Niere führte. „Ein Wort zu jemandem und ich bring dich um“, drohte er dem schmächtigen Mann, der durch den Schlag einen Schädelbruch erlitten hatte, der sich vom Stirnbein bis in die Schädelbasis zog.

Die 9. Strafkammer des Landgerichts verurteilte die beiden Angreifer deshalb im Februar wegen versuchten Raubmordes zu Haftstrafen von achteinhalb und sechs Jahren. Der 25-jährige Fluchtfahrer hatte nach der Tat kein schlechtes Gewissen gezeigt. Im Gegenteil war er vom Erfolg seines Planes so berauscht gewesen, dass er überlegte, einen weiteren Raub zu begehen.

Einer nach dem anderen geht der Polizei ins Netz

Doch es kam anders. Nach dem Überfall, bei dem die Filialleiterin und zwei Putzfrauen von den beiden mit Schreckschusspistolen bewaffneten Räubern in Angst und Schrecken versetzt worden waren, tappte die Polizei zuerst im Dunkeln, da keinerlei Spuren von den beiden maskierten Räubern vorhanden waren. Dass noch mehr Personen an dem Coup beteiligt waren, konnte zuerst niemand wissen. Die Geschwätzigkeit und Dummheit der Beteiligten hat schließlich dazu geführt, dass zuerst der Hauptangeklagte bei der Polizei angezeigt wurde. Um sich ein Alibi zu verschaffen, behauptete er, in der Nacht bei dem Fluchtfahrer zu Hause gewesen zu sein. So kam die Polizei erst auf jenen, kontrollierte, wo dessen Mobiltelefon zur Tatzeit eingewählt war und hatte nun auch ihn am Schlafittchen. Nach und nach verriet nun einer den anderen, bis die Polizei im Sommer 2015 sämtliche Beteiligte ermittelt hatte.

Nur der dritte Angeklagte, ein 55-jähriger ehemaliger Mitarbeiter des Fastfood-Restaurants, stritt jegliche Beteiligung an dem Raub ab. Er soll die beiden anderen erst auf die Idee dazu gebracht haben. Dass das Ganze zuerst nicht ernst gemeint war, davon ging die Strafkammer aus. Allerdings gingen die Richter auch davon aus, dass der Mann den Personaleingang bewusst offen ließ, als nach Schichtende um Mitternacht die meisten Mitarbeiter das Lokal verließen. Durch die Tür gelangten die beiden Täter auch in das Gebäude. Deshalb wurde der 55-jährige schließlich wegen Beihilfe zu einem schweren gemeinschaftlichen Raub verurteilt.