Degerloch - Das Holzhaus war in kurzer Zeit nur noch ein Haufen Asche. Helge Dahlbokum kann sich gut an den Brand vor 15 Jahren an der Ramsbachstraße erinnern. Eine ausländische Familie hatte in dem Haus gewohnt. Nur Minuten waren nötig, und ihr Haushalt ging in Rauch auf. Die Szene scheint sich bei Dahlbokum eingeprägt zu haben. Er nennt sie als Grund, warum er sich Sorgen macht: „Brennen kann es immer, jeden Tag.“
Sollte es morgen oder auch in fünf Jahren passieren, fürchtet Dahlbokum, dass es eng für ihn und seine Nachbarn werden könnte – im buchstäblichen Sinne. „Wir haben die Fahrbahnbreite gemessen. Sie beträgt als Folge der Bauarbeiten und des Rückbaus nur noch 4,94 Meter.“
Dahlbokum ist auf eine Norm in der Landesbauordnung gestoßen. „Darin steht schwarz auf weiß, dass Aufstellflächen für Feuerwehrautos mindestens fünf Meter breit sein sollen.“ Im Sommer 2011 habe er das Gespräch mit der Branddirektion und dem Stadtplanungsamt gesucht. Er wollte die Mitarbeiter dort auf die aus seiner Sicht gefährliche Verschmälerung der Fahrbahn aufmerksam machen. „Die einzige Antwort war, dass ich keine Antwort bekomme.“
Urteil soll im März fallen
Die Stadt hält sich tatsächlich bedeckt zu allem, was mit den Bauarbeiten an der Ramsbachstraße zu tun hat. Grund ist ein Verfahren, das Anwohner schon 2009 angestrengt haben. Darin geht es um die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, der allem zu Grunde liegt, was an der Ramsbachstraße in den vergangenen eineinhalb Jahren gebaut oder rückgebaut wurde.
„So lange das Gericht noch nicht entschieden hat, werden wir uns zu nichts äußern, was mit dem Bebauungsplan an der Ramsbachstraße zu tun hat, sonst würden wir dem Urteil vorgreifen“, sagt Harald Beutel, Sprecher der Stadt. Das Urteil soll voraussichtlich im März fallen.
Die Branddirektion als Teil der Stadt fühlt sich gleichfalls an das angeordnete Schweigen über die Degerlocher Straße gebunden. „Wir waren natürlich am Bebauungsplan beteiligt“, sagt Sebastian Fischer, der Sprecher der Branddirektion. Inwiefern die Vorschläge der Brandschützer sich allerdings im Plan wiederfinden, sagt Fischer nicht. Nur so viel: „Natürlich sind neben uns noch viele andere beteiligt – von den Tiefbauern bis zum Amt für Umweltschutz.“
Auf Nachfrage ist er allerdings bereit, Auskunft über das zu geben, was das Gesetz an Brandschutz allgemein verlangt und was die Brandschützer selbst für wünschenswert halten. Er stellt klar, dass die von Helge Dahlbokum genannte Norm ausschließlich für Grundstücke gilt. Für Straßen sei sie nicht bindend. „Allerdings würden wir es aus Sicherheitsgründen durchaus für wünschenswert halten, dass sie auch für Straßen gilt.“
Parkende Autos sind problematisch
Recht und Gesetz schreiben also nicht vor, dass die Feuerwehr an jeder Stelle auf einer Straße eine fünf Meter breite Aufstellfläche für ihre Drehleiter vorfindet. Fischer: „Es wird für zumutbar gehalten, dass wir die mobile Drehleiter fünfzig Meter weit tragen.“ Natürlich gehe so im Ernstfall wertvolle Zeit verloren. Es gebe aber auch noch das Interesse von privaten Bauherren, die ihre Kosten unter Kontrolle halten müssten. „ Nicht alles, was aus unserer Sicht Sinn ergibt, hat eben Rechtsgültigkeit.“
Ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr aus einem Bezirk unter dem Fernsehturm hält eine Straßenbreite von unter fünf Metern nicht unbedingt für problematisch – solange kein Fahrzeug auf der Straße parkt. Das kann die Stadt zumindest mit einer weiteren bei vielen Anwohnern umstrittenen Entscheidung wohl garantieren: Voraussichtlich vom kommenden Frühjahr an soll die Ramsbachstraße Spielstraße sein – und damit weitgehend ohne Parkplätze.