Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung soll schnellen E-Bikes neue Wege eröffnen. Foto: dpa

Kommunen dürfen künftig entscheiden, welche Radwege sie für die bis zu 45 Stundenkilometer schnellen E-Bikes öffnen.

Berlin - Die Bundesregierung will nach Informationen unserer Zeitung die Straßenverkehrsordnung ändern: Kommunen sollen das Recht erhalten, auf ihrer Gemarkung Radwege für die schnellen und fast geräuschlosen E-Bikes freizugeben. Dazu soll das neue Zusatzzeichen „E-Bikes frei“ eingeführt werden. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften sollen Radwege generell für diese Fahrzeuge freigegeben werden, die von einem Elektromotor angetrieben werden und eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern erreichen. Sogenannte Pedelecs, bei denen man mit Unterstützung eines Akkus in die Pedale tritt, dürfen bereits heute auf Radwegen fahren.

Wie aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage des grünen Verkehrsexperten Matthias Gastel weiter hervor geht, soll zudem künftig ein Elternteil sein radelndes Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg mit dem Fahrrad begleiten dürfen. Bislang ist dies verboten, was von Fachleuten scharf kritisiert wird: Eltern, die ihre Kinder allein auf dem Gehweg fahren ließen, wurden nach Unfällen bereits von Gerichten wegen unterlassener Aufsichtspflicht zur Haftung herangezogen.

Anderen Änderungen erteilte das Ministerium eine Absage. So fordern Experten etwa einen Mindestabstand für Pkw beim Überholen von Fahrrädern.

Gastel begrüßte die Öffnung von Radwegen für E-Bikes. Der Bundestagsabgeordnete aus Nürtingen gibt aber zu bedenken: Es müsse auch dafür gesorgt werden, dass die Radwege für E-Bikes ausgelegt sind. „Dass schnellere E-Bikes auch breitere Radwege benötigen, das hat die Bundesregierung offenbar nicht auf dem Schirm.“ Er kritisierte, dass die Bundesregierung dem Radverkehr trotz steigenden Anteils am Verkehr nicht mehr Verkehrsfläche einräumen will.