Die Union dringt darauf, die Moscheevereine in Deutschland besser zu kontrollieren, um gegen Hassprediger vorgehen zu können. Foto: dpa

Die Union dringt auf schärfere Kontrolle der Moscheevereine. Der Verfassungsschutz beobachtet heute schon „eine Anzahl von Moscheen“, um zu erfahren, ob in ihnen zu Gewalt aufgerufen oder Volksverhetzung betrieben wird.

Berlin - Die Union dringt auf eine bessere Überwachung von Moscheen in Deutschland. Der Staat müsse „mit harter Hand reagieren“, wenn in Moscheevereinen „Hass gegen unsere freiheitliche Gesellschaft gepredigt“ werde, sagte Stephan Mayer, der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, gegenüber unserer Zeitung. „Hassprediger müssen, wenn möglich außer Landes gewiesen werden und radikale Moscheevereine müssen verboten werden“, forderte Mayer. In der Vergangenheit sei es „in einzelnen Moscheevereinen zu gefährlichen Radikalisierungen junger Muslime gekommen“. Um solche Maßnahmen ergreifen zu können, müssten die deutschen Sicherheitsbehörden „selbstverständlich auch Einblick in solche Moscheevereine erhalten, gegebenenfalls auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln“, sagte Mayer. Zur Begründung sagte er, die Freiheit der Religionsausübung „ist kein Freibrief für Hass und Gewalt gegen sogenannte Ungläubige“.

Bisher wurden drei Moscheevereine verboten

Zuvor hatte schon Unionsfraktionschef Volker Kauder gesagt, der Staat sei „gefordert“, er müsse „kontrollieren“, was in den deutschen Moscheen passiere. Kauder mahnte die in Deutschland lebenden Muslime auch, sie seien „in der Pflicht, Radikalisierungen und Terror entschieden entgegenzutreten“.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bestätigte am Freitag, dass es „eine Anzahl von Moscheen gibt, die bereits jetzt von den Verfassungsschutzbehörden überwacht werden, ob dort Hasspredigten stattfinden oder nicht“. In Deutschland sind bislang drei Moscheevereine verboten worden, darunter im Dezember 2015 das „Islamische Bildungs- und Kulturzentrum Meshschid Sahabe“ in Stuttgart. Alle verbotenen Moscheevereine werden dem salafistischen Spektrum zugerechnet. Gemäß Grundgesetz können Vereinigungen wie Moscheevereine verboten und aufgelöst werden, „wenn deren Zwecke oder Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen“ oder wenn sie sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten“.

Innenministerium sieht keinen Bedarf an neuen Gesetzen

Eine Notwendigkeit für neue oder strengere Gesetze zum Zwecke der Kontrolle der Moscheevereine sieht das Bundesinnenministerium nicht. „Dafür gibt es hinreichende Rechtsgrundlagen in Deutschland“ , sagte ein Sprecher. Tatsächlich können Hassprediger strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Tatbestand der Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches erfüllt ist. Den Begriff „Hassprediger“ kennt das deutsche Recht allerdings nur im Rahmen des Aufenthaltsrechts. So können religiöse Prediger, die deutsche Gesetze zu untergraben versuchen, ausgewiesen werden, sofern sie keine deutschen Staatsbürger sind. Hasspredigten begründen rechtlich ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse.