Bald im Fernsehen? Wenn es nach den Justizministern der Länder geht, könnten BGH-Urteile zum TV-Ereignis werden. Foto: dpa

Die Justizminister von Bund und Ländern sind für eine behutsame Neuregelung für TV-Übertragungen aus deutschen Gerichtssälen. Klar ist dabei: Eine Live-Übertragung von Prozessen wird es auch weiterhin nicht geben.

Stuttgart/Berlin - Die Regeln für Ton- und Fernsehaufnahmen aus deutschen Gerichtssälen sollen reformiert werden. Wie die Stuttgarter Nachrichten erfuhren, wird sich die heute in Stuttgart beginnende Konferenz der Länder- und des Bundesjustizministers für neue Grundsätze aussprechen, die drei wichtige Veränderungen bringen.

Künftig sollen die Urteilsverkündungen oberster Bundesgerichte von elektronischen Medien direkt übertragen werden können. Bei Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung sollen Filmaufnahmen zu Dokumentationszwecken ermöglicht werden. Außerdem soll bei Verfahren mit erheblichen Medieninteresse die Einrichtung von Arbeitsräumen für Journalisten gesetzlich geregelt werden, in denen Tonübertragungen aus dem Gerichtssaal ermöglicht werden.

Das sind die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, denen die Justizminister folgen wollen. Live-Übertragungen von Prozessen im Fernsehen sollen damit – anders als zum Beispiel in den USA – weiterhin ausgeschlossen sein.

Die Diskussion um eine größere Öffentlichkeit von Prozessen hatte sich vor allem an den Umständen des NSU-Prozesses entzündet, wo anfänglich ein erheblicher Andrang von Medienvertretern einem sehr kleinen Kontingent an Presseplätzen im Gerichtssaal gegenübergestanden war.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) lobte die Empfehlungen. „Die Mediengesellschaft ist nicht mehr die gleiche wie vor 50 Jahren, als die geltende Vorschrift geschaffen wurde“, sagte er den Stuttgarter Nachrichten. Die „sehr strenge Fassung“ des einschlägigen Paragrafen „kann mit dieser Entwicklung nicht mehr Schritt halten, die ist nicht mehr zeitgemäß“.

Auch Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) begrüßte die Vorschläge. Eine moderate Neuregelung“ könne das „Informationsinteresse der Öffentlichkeit mit dem Persönlichkeitsschutz von Verfahrensbeteiligten gut in Einklang bringen“, sagte der Minister.