Tauscht vorübergehend die Rathaus- gegen die Anklagebank: Bernd Klingler Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Nach knapp 18 Monaten beginnt am 24. Mai das Verfahren gegen den heutigen AfD-Stadtrat Bernd Klingler wegen des Verdachts der Untreue. Falls das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft entspricht, wäre Klingler vorbestraft.

Stuttgart - Knapp 18 Monate nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den ehemaligen FDP-Ratsfraktionsvorsitzenden und heutigen AfD-Sprecher Bernd Klingler wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der FDP kommt der Fall nun vor Gericht: Das Amtsgericht Bad Cannstatt hat nach Informationen unserer Zeitung für den 24. Mai sowie den 7. Juni gleich zwei Verhandlungstage anberaumt.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte im August 2015 nach monatelangen Ermittlungen einen Strafbefehl gegen Klingler über ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 5000 Euro beantragt, gegen den dieser Einspruch eingelegt hatte. Die Ermittlungsbehörde wirft ihm vor, in zwei Fällen Geld aus der Fraktionskasse der FDP für eigene Zwecke verwendet zu haben. Zum einen geht es dabei um einen Betrag in Höhe von 23 500 Euro, die Klingler 2013 ohne Fraktionsbeschluss an eine ihm bekannte Werbeagentur für die Herstellung von FDP-Werbeflyern überwiesen haben soll. Anschließend sei das Geld von dort auf das Geschäftskonto des Werbefachmanns zurückgeflossen, der es dann in bar abgehoben und damit eigene Ausgaben beglichen haben soll. Klingler bestreitet, damit einen Schaden für die FDP-Fraktion verursacht zu haben: Zahlungen über Eck seien im Wirtschaftsleben gang und gäbe, hatte er sich gerechtfertigt.

Sein Mandat will der AfD-Stadtrat auf jeden Fall behalten

Im zweiten Fall geht es um 12 500 Euro, die der Beschuldigte 2014 vom FDP-Fraktionsgirokonto abgehoben, über mehrere Monate im Tresor seiner eigenen Werbeagentur gelagert und ebenfalls für eigene Zwecke verwendet haben soll – was Klingler bestreitet. Er habe mit dem Geld vielmehr Fraktionsrechnungen beglichen. Laut Staatsanwaltschaft hat er diesen Betrag Ende 2014 in mehreren Tranchen zurückbezahlt. Im Gefolge der Affäre war Klingler Anfang 2015 aus der FDP ausgetreten und zur AfD übergelaufen, die dadurch im Rat Fraktionsstatus erlangte. Seither hatte der Ex-Liberale vor allem in der Flüchtlingsfrage mit markigen Worten polarisiert: Unter anderem hatte er von einer „Invasion von Eindringlingen“ gesprochen.

Im Fall einer Verurteilung wäre der AfD-Stadtrat zumindest moralisch angeschlagen und würde überdies als vorbestraft gelten, falls das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgt. Auf sein Ratsmandat hätte ein Schuldspruch rein rechtlich keine Auswirkungen: Das Delikt wird nicht als Verbrechen, sondern lediglich als Vergehen gewertet, und Klingler hat bereits angekündigt, auf jeden Fall im Gemeinderat bleiben zu wollen.