AfD-Stadtrat Bernd Klingler steht am Dienstag vor Gericht. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Am Dienstagvormittag beginnt vor dem Amtsgericht Bad Cannstatt der Prozess gegen den früheren Chef der FDP-Ratsfraktion und heutigen AfD-Stadtrat Bernd Klingler. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Untreue in zwei Fällen zum Nachteil der FDP vor. Klingler bestreitet die Vorwürfe.

Stuttgart - Vor dem Cannstatter Amtsgericht beginnt am Dienstag um 9 Uhr der Prozess gegen den ehemaligen Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Rathaus, Bernd Klingler. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heutigen AfD-Fraktionssprecher in zwei Fällen Untreue zum Nachteil der FDP-Fraktion vor und hat deswegen einen Strafbefehl über ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldauflage in Höhe von 5000 Euro erlassen. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe und hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt – deswegen kommt es nun zur öffentlichen Gerichtsverhandlung.

Es geht um fünfstellige Geldbeträge

Klingler, so das Resultat der mehr als 18 Monate währenden Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörde, soll in den Jahren 2013 und 2014 als FDP-Fraktionschef fünfstellige Geldbeträge aus der Fraktionskasse entnommen und für eigene Zwecke verwendet haben. Zum einen geht es um einen Betrag in Höhe von 23 500 Euro, den Klingler an eine Werbeagentur für die Herstellung eines FDP-Werbeflyers überwiesen haben will. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft landete das Geld aber schließlich auf dem Konto von Klinglers eigener Werbefirma. Zum anderen geht es um jene 12 500 Euro, die der Beschuldigte 2014 ebenfalls aus der Fraktionskasse entnommen und über Monate in seinem Tresor aufbewahrt haben will, bevor er das Geld schließlich zurückzahlte. Auch in diesem Fall gehen die Ankläger davon aus, dass Klingler das Geld für eigene Zwecke genutzt hat.

Drei Verhandlungstage sind angesetzt

Der Ex-Liberale hat die Vorwürfe stets vehement bestritten. Er spricht von einer Intrige von FDP-Stadträten. Im Gefolge der Affäre war Klingler aus der FDP ausgetreten und zur AfD übergelaufen, die dadurch im Rathaus Fraktionsstatus erlangte. Richterin Karin Langner hat für das Verfahren drei Verhandlungstage (als Fortsetzungstermine sind der 7. und der 14. Juni vorgesehen) angesetzt. Als Zeugen werden neben aktuellen und ehemaligen FDP-Stadträten sowie Fraktionsmitarbeitern auch Personen aus Klinglers persönlichem und privaten Umfeld vernommen.