Hatte gegen den Abriss der Seitenflügel erfolglos geklagt: Peter Dübbers, der Enkel des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofes Paul Bonatz. Jetzt geht die Klage in die zweite Instanz. Foto: dpa

Entscheidung im Urheberrechtsstreit um Teilabriss des Bonatzbaus erst am 20. Mai.

Stuttgart - Das Landgericht Stuttgart hat am Donnerstag die erste Runde in der Auseinandersetzung zwischen dem Enkel des Hauptbahnhofs-Architekten Paul Bonatz und der Deutschen Bahn AG eingeläutet. Die Entscheidung über den Teilabriss des Hauptbahnhofs fällt am 20. Mai.

Die 17. Zivilkammer des Landgerichts ist zur Klärung der vom Bonatz-Enkel Peter Dübbers aufgeworfenen Urheberrechtsklage unters Dach des Oberlandesgerichts in die Archivstraße gezogen. Im historischen Gemäuer gibt es gleich neben der Bibliothek den größten Saal. Die 87 Plätze sind lange vor dem Prozessbeginn um 14 Uhr besetzt. Nur wer von den zahlreichen Ordnern ein handbeschriebenes Pappmärkchen ergattern kann, darf eintreten.

Unter die an ihren Buttons erkennbaren Gegner haben sich ein paar Bahn-Beschäftigte gemischt. Anfangs gibt es Zwischenrufe: "Lauter, wir verstehen nichts", beschweren sich die Stuttgart-21-Gegner. Der Vorsitzende Richter Bernd Rzymann folgt der Bitte, hebt die Stimme, macht aber auch unmissverständlich deutlich, dass er Tumult nicht tolerieren wird: "Dann wäre ich zu Maßnahmen gezwungen." Die Menge versteht - und folgt gespannt den Ausführungen der Anwälte.

Rzymann und seine Kollegen Gisela Borrmann und Thomas Klink stehen vor einer schwierigen Entscheidung zum Thema Urheberrecht. Kläger Peter Dübbers, selbst Architekt, will die zum Abriss vorgesehenen Seitenflügel und die Treppe in der großen Schalterhalle erhalten wissen. Die Bahn will Platz schaffen für den Durchgangsbahnhof des Architekten Christoph Ingenhoven.

"Der Hauptbahnhof genießt als Werk mit hoher Gestaltungshöhe einen besonderen Schutz, andererseits muss auch die Bahn mit ihrem Eigentum wirtschaftlich sinnvoll verfahren können", sagt Rzymann. Welche der Rechtspositionen schwerer wiegt, wollen die drei Berufsrichter in den nächsten vier Wochen beraten und entscheiden.

"Ohne Seitenflügel keine Baukunst"

Vom Urteil hängt ab, ob die Bahn AG ihr Projekt Stuttgart 21 mit dem neuen Tiefbahnhof und der Strecke bis Wendlingen für 4,1 Milliarden Euro wie geplant bauen kann, oder ob sie zumindest beim Hauptbahnhof umplanen muss. Der Abriss sei keine Verstümmelung, sagt Bahn-Anwalt Winfried Bullinger. Der Erhalt der Flügel hingegen wäre eine "Katastrophe". Müsste die Bahn neu planen, so sein Argument, würde dies Millionen kosten und Jahre dauern. Das gesamte Projekt würde gefährdet.

Die jetzige Lösung sei in einem "demokratischen Wettbewerb" gefunden worden, sagt Bullinger. Die Bahn besitzt seit 2006 einen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss. Seitdem kann sie bauen - und abreißen lassen. Für Bullingers Kollegen Matthias Kuß hat sich mit der Planfeststellung auch die Urheberrechtsfrage erledigt. Das sieht das Gericht aber offenbar anders.

Dübbers' Anwalt Rainer Jacobs sieht die Katastrophen-Meldung der Gegenseite als überzogen an. "Der Bahn ist zuzumuten, andere Lösung zu wählen. Sie müsste nur Herrn Ingenhoven mit einem Änderungsauftrag ausstatten", sagt der Rechtsprofessor. Auch mit Seitenflügeln ließe sich ein Durchgangsbahnhof unter den Schlossgarten schieben. Das belegten drei Entwürfe aus dem Architektenwettbewerb von 1997, die die Stadt damals auch angekauft habe.

Nach anderthalb Stunden juristischen Fingerhakelns versucht Bernd Rzymann eine gütliche Einigung. "Gibt es Möglichkeiten für einen Vergleich?", fragt er. Bahn-Vorstand Rolf Reh will "die Hand gerne noch einmal Herrn Dübbers reichen". In der Sache allerdings bleibt Reh kompromisslos: "Unser Projekt läuft, es wird auch weiter laufen!" Nach dieser Provokation meldet sich der 71-jährige Dübbes erstmals zu Wort. "Das ist ja schön und gut mit dem Handreichen, aber ohne die Seitenflügel ist der Bonatz-Bau keine Baukunst mehr." Eine Entschädigung lehnt er ab.

"Die Sache ist komplex, das müssen wir erst mal wirken lassen", sagt Rzymann. Am 20. Mai soll es um 9 Uhr das Urteil geben. Beide Streitparteien haben bereits angekündigt, im Falle einer Niederlage vor dem Oberlandesgericht in Revision zu gehen.