Für den Überfall einer betagten Dame sollen die Täter hart büßen Foto: dpa

Im Mai überfielen drei Männer in Geislingen eine 82-jährige ehemalige Unternehmerin. Um an den Tresor in ihrem Haus zu kommen, quälten sie die Frau. Die Ulmer Staatsanwaltschaft wertet die Tat als erpresserischen Menschenraub und fordert hohe Haftstrafen für zwei der Täter. Der dritte Täter ist auf der Flucht.

Geislingen - Im Prozess um die überfallene 82-jährige Ex-Unternehmerin aus Geislingen sind am Donnerstag die Plädoyers gehalten worden. Mehr als zwei Dutzend Zeugen wurden gehört, dazu mehrere Gutachter. Nach dem Ende der Beweisaufnahme überraschte der Ulmer Staatsanwalt Tobias Mästle die Verteidigung mit harten Strafforderungen. Anstatt von Raub, wie ursprünglich in der Anklageschrift festgehalten, geht die Staatsanwaltschaft bei zwei der vier Angeklagten nunmehr von gemeinschaftlichem erpresserischen Menschenraub aus. Das erhöht den Strafrahmen deutlich.

Betroffen sind von dieser juristischen Neubewertung der 44-jährige Hedo A. aus Berlin und der 29-jährige Diego C. aus Geislingen. Sie sind nach Überzeugung der Anklage in der Nacht vom 6. auf den 7. Mai ins Haus der 82-Jährigen in Geislingen eingestiegen, um dort vermutetes Geld aus einem Tresor zu stehlen. Weil der Stahlschrank verschlossen war, sollen die Männer ins Schlafzimmer der schlafenden Frau eingedrungen sein, um sie zur Herausgabe des Schlüssels zu zwingen. Hedo A. soll sie am Arm gepackt, Diego C. ihr mit einer Taschenlampe ins Gesicht geleuchtet haben. Noch ein weiterer Täter war wohl dabei, der nach dem Einbruch nach Frankreich geflohene Bela L. Gegen ihn läuft, weil er erst zum Prozessbeginn gefasst wurde, ein gesondertes Verfahren.

Etwa eine Dreiviertelstunde lang, so Mästle in seinem Plädoyer, soll die Frau nachts festgehalten und gequält worden sein. Am Schluss flüchteten die Täter ohne Beute – die 82-Jährige ließen sie gefesselt im Haus zurück. Der ganze Tatablauf zeuge von einer „besonders hohen kriminellen Energie“, so Mästle.

Für Hedo A. fordert die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft. Diego C. soll fünf Jahre ins Gefängnis. Den Differenz wurde mit der leicht unterschiedlichen Tatbeteiligung, der Qualität der Geständnisse und dem Vorstrafenregister begründet. Hedo A. ist zwölffach vorbestraft, vor allem wegen Diebstahls, Diego C. ist einmal wegen Körperverletzung verurteilt worden.

Für den 37-jährigen Elvis O., der während der Tat vor dem Haus Schmiere gestanden haben soll, forderte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre und neun Monate Haft wegen Beihilfe zum Raub. Klaus Z., der vermeintliche Drahtzieher des Überfalls, soll wegen Beihilfe zum Raub dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Das Landgericht verkündet das Urteil kommenden Donnerstag.