Zwischen der Polizei und Demonstranten ist es zu Rangeleien gekommen. Foto: SDMG

Ein Griff nach Pfefferspray und Patronenmagazin eines Bereitschaftspolizisten am Rande einer Demo ist einem 27-jährigen Stuttgarter als versuchter Diebstahl vorgeworfen worden. Da Zweifel blieben, wurde der Mann freigesprochen.

Stuttgart - Ein Griff nach Pfefferspray und Patronenmagazin eines Bereitschaftspolizisten am Rande einer Demo ist einem 27-jährigen Stuttgarter als versuchter Diebstahl vorgeworfen worden. Die Taten sollen am 3. Oktober geschehen sein, als er gemeinsam mit anderen Demonstranten des linken Spektrums am Kursaal in Bad Cannstatt gegen eine Versammlung der AfD demonstrierte. Der Angeklagte soll versucht haben, das Ersatzmagazin für die Dienstpistole und die Pfefferspraydose eines Bereitschaftspolizisten zu entwenden. Das Verfahren endete mit einem Freispruch, weil letzte Zweifel nicht ausgeräumt werden konnten. Weder durch Zeugen noch durch Beweisvideos konnte der Tatvorwurf eindeutig belegt werden. Es ist ungewöhnlich unruhig gewesen am Montagmorgen im Amtsgericht. „Hoch die internationale Solidarität“, skandierten Freunde des Angeklagten und: „Free Beni“, Freiheit für ihren Weggefährten. Auch standen sie nicht – wie vor Gericht Sitte – auf, als der Richter den Raum betrat. Stattdessen spendeten sie im Stehen Applaus, als der Angeklagte in den Raum gebracht wurde. Er saß seit dem 3. Oktober in Untersuchungshaft, da er wegen anderer Verurteilungen zum Tatzeitpunkt unter Bewährung gestanden hatte.

Nach Rangelei die Druckknöpfe fürs Pfefferspray geöffnet

Der Mann hatte am 3. Oktober in Bad Cannstatt vor dem Kursaal in der ersten Reihe gestanden und mit anderen ein Transparent gehalten, während drinnen AfD-Größen, darunter die Bundeschefin Frauke Petry, ihr Treffen abhielten. Die Polizei störte sich an dem Transparent, weil es den Blick auf die Demonstranten verdeckt habe. Deswegen bekamen die Beamten der Bereitschaftspolizei den Auftrag, es zu entfernen. Da die AfD-Gegner das Transparent nicht freiwillig herausgeben wollten, entstand in der ersten Reihe eine Rangelei zwischen Demonstranten und Polizisten. In diesem Handgemenge soll, so die Anklage, der 27-Jährige zuerst versucht haben, dem 23 Jahre alten Polizisten die Handschuhe auszuziehen. Dann soll er nach der Ersatzmunition und dem Pfefferspray gegriffen und die Druckknöpfe der Halterungen für die beiden Gegenstände geöffnet haben. Deswegen wurde ihm der versuchte Diebstahl vorgeworfen.

Der 23-jährige Polizist sagte im Zeugenstand aus, er habe ein Ziehen an seinem Gurt bemerkt. Zu diesem Zeitpunkt habe der Angeklagte direkt vor ihm gestanden. Er habe erst gegen die Arme und Hände, später dann auch gegen die Wange des Demonstranten geschlagen. So dokumentierte die Polizei es auch auf Videos, die die Verfahrensbeteiligten gemeinsam anschauten. Beim Betrachten dieser Filme wies die Anwältin des Angeklagten auf – aus ihrer Sicht – Widersprüche in der Aussage des Zeugen hin: Sie meinte, er habe die Ereignisse zunächst – in seiner Vernehmung am Tag des Vorfalls – in einer anderen Reihenfolge wiedergegeben, als sie zu sehen seien.

Richter sagt: „Ich halte die Tag weiterhin für möglich’“

Der Polizeibeamte hatte zuvor bereits gesagt, dass er seine Aussage um das ergänzt habe, was er nach dem Zwischenfall auf den Videos gesehen hatte. Er fügte bei seinen Ausführungen auch stets hinzu, dass er letztlich nicht gesehen habe, wie die Hand des Demonstranten nach seinem Ausrüstungsgürtel griff. Er habe wahrgenommen, wie sich der 27-jährige Demonstrant nach vorne zur Polizeikette hin beugte und das in Zusammenhang mit dem Ziehen an seinem Gurt gesehen.

„Ich halte die Tat weiterhin für möglich“, sagte der Richter Jens Schulz, nachdem er den Freispruch verkündet hatte. Dafür spreche die politisch linke Grundhaltung des Mannes, der sich den Stuttgarter Antifaschisten zurechnet, wie auch die Liste der Vorstrafen. 30-mal war der junge Mann bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Darunter waren Delikte wie Körperverletzung, Landfriedensbruch und ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.