Nur sein Alter hat einen 75-Jährigen nach einer Attacke auf eine Mitbewohnerin vor einer Haftstrafe bewahrt Foto: dpa

Unter Mietern gibt es immer mal wieder Ärger. Zum Glück eskaliert ein Streit nur selten, so wie in jenem Fall, der nun vor dem Amtsgericht Waiblingen landete. Der Angeklagte verprügelte eine Mitbewohnerin und fuhr ihr mit dem Rasenmäher bei rotierenden Messern über den Fuß.

Waiblingen/Fellbach - Unter Mietern gibt es immer mal wieder Ärger. Zum Glück eskaliert ein Streit nur selten so wie in jenem Fall, der nun vor dem Amtsgericht Waiblingen verhandelt wurde. Allein sein Alter hat einen 75-jährigen Haustyrannen vor einer Haftstrafe bewahrt, so Amtsrichter Michael Kirbach in seiner Urteilsbegründung. Er hatte den Angeklagten Günther W. (alle Namen geändert) wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einem Jahr auf Bewährung sowie 2000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Seit 25 Jahren lebte das Ehepaar W. in einem Dreifamilienhaus in Fellbach. Es war dafür bekannt, sich als Hauswart aufzuspielen. Als Inge P. in eine der Wohnungen einzog, war das Verhältnis von Anfang an angespannt. Ihre älteren Nachbarn hätten immer wieder Gegenstände der beiden anderen Mieter, die sie vermeintlich störten, umgeräumt, berichtete Inge P. Immer wenn sie Wäsche im Freien aufhängte, begann Günther W. den Rasen zu mähen. Den Grasfangbeutel entleerte er dann direkt am Wäscheplatz in die Biotonne. Im Juni 2014 kam es zur Eskalation. Inge P. hatte wieder Wäsche aufgehängt, Günther W. startete den Rasenmäher. Sie ging hinaus, um den Senior darauf anzusprechen. Doch der schlug ihr unvermittelt gegen den Kopf, Inge P. ging zu Boden. Der Angeklagte hob den laufenden Rasenmäher an und fuhr mit den rotierenden Messern über ihren Fuß. Im letzten Moment habe sie sich aufrappeln können, sagte das Opfer, das bis heute traumatisiert und in psychologischer Behandlung ist. Günther W. versetzte ihr dann weitere Schläge, bis sie sich schließlich ins Haus retten und die Polizei rufen konnte. Drei Tage war Inge P. im Krankenhaus.

Nach der Bewährungsstrafe wartet auf Günther W. nun noch eine Zivilklage und eine Schmerzensgeldzahlung. In dem Haus wohnt er inzwischen nicht mehr, der Besitzer hat ihm nach dem Vorfall gekündigt.