Mit einer Bewährungsstrafe kam der Angeklagte am Landgericht Stuttgart nach einem tödliche endenden Parkplatzstreit davon nach Foto: dpa

Ein 74-Jähriger ist am Landgericht Stuttgart zu einer Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Der Mann hatte bei einem Parkplatzstreit einen 86-Jährigen zu Fall gebracht, wobei dieser ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Gut vier Monate später starb er in einem Krankenhaus.

Stuttgart/Wernau - Die Kammer hielt dem Angeklagten eine zur Tatzeit erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit zugute, bedingt durch eine Persönlichkeitsstörung und eine langjährige Abhängigkeit von Benzodiazepinen (Psychopharmaka).

Damals seien sich „zwei Charaktere begegnet, die sich nie hätten begegnen dürfen“, befand Wolfgang Hahn, der Vorsitzende Richter, in der Urteilsbegründung. Zum einen das Opfer, dem Hahn „eine Macke“ bescheinigt, weil es in Wernau ständig ihm fremde Personen lautstark und beleidigend wegen deren vermeintlichem Fehlverhalten zurechtgewiesen habe.

Zum anderen der Angeklagte aus Böblingen, der sich ebenfalls schnell aufrege und schon zu zwei Geldstrafen verurteilt worden war, weil er Nachbarn beleidigt hatte.

Und so trafen damals zwei Hitzköpfe aufeinander. Dem 86-Jährigen missfiel, wie der Angeklagte sein Auto eingeparkt hatte. Lautstark stellte er den Angeklagten zur Rede. Und weil er sich gar nicht habe beruhigen wollen, habe ihn der Angeklagte geschüttelt und gegen die Brust geschlagen, „um ihn sich vom Hals zu schaffen“, so Wolfgang Hahn.

Dass der Senior in seinem fortgeschrittenen Alter dadurch stürzt und sich schwer verletzt, sei für den Angeklagten „vorhersehbar und vermeidbar“ gewesen. Gleichwohl habe er den Tod seines Kontrahenten nicht gewollt oder billigend in Kauf genommen. Zwar sei der Mann im April 2014 an einer schweren Lungenentzündung gestorben, doch letztlich sei dies auch eine der durch den Fausthieb verursachten Folgen gewesen.

Neben der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten erkennt der Vorsitzende Wolfgang Hahn in der Tat „Züge eines Unglücksfalls“. Zudem habe das Opfer die Situation durch seine verbale Aggressivität selbst ausgelöst. Und der Angeklagte habe in der Verhandlung etwas Reue gezeigt, wenngleich diese eher in Selbstmitleid übergegangen sei. Die Strafe kann laut Hahn zur Bewährung ausgesetzt werden. Er rechne nicht mit der Wiederholung einer solchen Tat: „Von dem Angeklagten sind in erster Linie verbale Entgleisungen zu erwarten.“